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Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 bildet - trotz einiger Modifikationen in seiner nunmehr über 130-jährigen Geschichte - immer noch die Grundlage des gegenwärtigen Strafrechts. Umso erstaunlicher ist es, dass die Entstehungsgeschichte dieser Kodifikation noch nicht systematisch aufgearbeitet worden ist. Gleiches gilt für die von fast allen deutschen Einzelstaaten in den ersten zwei Dritteln des 19. Jahrhunderts verabschiedeten Strafgesetzbücher. Die vorliegende Studie will diese doppelte Forschungslücke schließen und nimmt dabei insbesondere das Verhältnis von Ideen, Experten und Gesetzgebung…mehr

Produktbeschreibung
Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 bildet - trotz einiger Modifikationen in seiner nunmehr über 130-jährigen Geschichte - immer noch die Grundlage des gegenwärtigen Strafrechts. Umso erstaunlicher ist es, dass die Entstehungsgeschichte dieser Kodifikation noch nicht systematisch aufgearbeitet worden ist. Gleiches gilt für die von fast allen deutschen Einzelstaaten in den ersten zwei Dritteln des 19. Jahrhunderts verabschiedeten Strafgesetzbücher. Die vorliegende Studie will diese doppelte Forschungslücke schließen und nimmt dabei insbesondere das Verhältnis von Ideen, Experten und Gesetzgebung in den Blick. Im einzelnen geht es um die Rekonstruktion des Diskurses über die Strafrechtskodifikation, um die Akteure, die an der Formulierung und Anwendung von Konzepten über die Strafgesetzgebung beteiligt waren, um den Verlauf des Gesetzgebungsprozesses sowie um die Wechselwirkungen zwischen Ideen und Kodifikationen. Das Augenmerk richtet sich dabei zum einen auf die Rolle von Strafrechtsexperten, ihren Einfluss auf Politik und Gesetzgebung und ihre deutschlandweiten Kommunikationsbeziehungen im 19. Jahrhundert. Zum anderen wird die Bedeutung von (Straf-)Recht und insbesondere (Straf-)Rechtseinheit für Nationsvorstellungen und Nationalbewegung in Deutschland hervorgehoben.