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Trotz beachtlicher Fortschritte in der Suchtforschung hält der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung seit Jahrzehnten unverändert an der These fest, dass Abhängigkeitsstörungen die Schuldfähigkeit des Täters bei Beschaffungsdelikten grundsätzlich nicht beeinträchtigen können. Dazu statuiert er ein Konzept von Ausnahmen, deren Anwendung erhebliche Probleme aufwirft. Diesem Ansatz stellt Paul Wissel ein neues, die aktuellen Erkenntnisse neurobiologischer Suchtforschung integrierendes System gegenüber. Unter Zugrundelegung eines Begriffs von Schuldfähigkeit, der mit der Unbeweisbarkeit von…mehr

Produktbeschreibung
Trotz beachtlicher Fortschritte in der Suchtforschung hält der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung seit Jahrzehnten unverändert an der These fest, dass Abhängigkeitsstörungen die Schuldfähigkeit des Täters bei Beschaffungsdelikten grundsätzlich nicht beeinträchtigen können. Dazu statuiert er ein Konzept von Ausnahmen, deren Anwendung erhebliche Probleme aufwirft. Diesem Ansatz stellt Paul Wissel ein neues, die aktuellen Erkenntnisse neurobiologischer Suchtforschung integrierendes System gegenüber. Unter Zugrundelegung eines Begriffs von Schuldfähigkeit, der mit der Unbeweisbarkeit von Willensfreiheit im indeterministischen Sinne kompatibel ist, werden die Kriterien für die verschiedenen Schritte der Beurteilung einer Substanz- bzw. Glücksspielabhängigkeit herausgearbeitet. Dabei zeigt sich, dass Abhängigkeitsstörungen hinsichtlich nicht besonders schwerwiegender Beschaffungstaten regelmäßig zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führen.
Autorenporträt
Paul Wissel studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens im Mai 2016 war er von Juli 2016 bis September 2020 am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht bei Prof. Dr. Helmut Frister sowie am Institut für Rechtsfragen der Medizin als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Oktober 2019 nahm er seinen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf, unter anderem mit Stationen beim Landgericht Düsseldorf, bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und bei den Kanzleien Wessing und Partner sowie Kapellmann und Partner.