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Seit Jahren steigt die Bedeutung der Arbeit der Privatsachverständigen enorm an, sowohl in Gerichtsverfahren als auch bei reinen Privatgutachten und unabhängig vom Rechtsgebiet. Für die Sachverständigen ist dabei die Honorarfrage die entscheidende Frage. Was können sie abrechnen und wie kommen sie zu ihrem Geld?
Dieses Handbuch erläutert die rechtliche Stellung und die Fragen zum Honorar von privaten und gerichtlichen Gutachten. Die detaillierten Regelungen des JVEG für Gerichtsgutachten sind detailliert erläutert.
Das Thema Honorar wird vornehmlich anhand der Rechtsprechung erläutert,
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Produktbeschreibung
Seit Jahren steigt die Bedeutung der Arbeit der Privatsachverständigen enorm an, sowohl in Gerichtsverfahren als auch bei reinen Privatgutachten und unabhängig vom Rechtsgebiet. Für die Sachverständigen ist dabei die Honorarfrage die entscheidende Frage. Was können sie abrechnen und wie kommen sie zu ihrem Geld?

Dieses Handbuch erläutert die rechtliche Stellung und die Fragen zum Honorar von privaten und gerichtlichen Gutachten. Die detaillierten Regelungen des JVEG für Gerichtsgutachten sind detailliert erläutert.

Das Thema Honorar wird vornehmlich anhand der Rechtsprechung erläutert, weil es keine verbindlichen gesetzliche Vorschriften (wie z.B. HOAI oder RVG) gibt und somit die für Auftraggeber und Sachverständigen wichtigen genauen Regelungen nur über »Richterrecht« erfolgen. Der Autor hat dazu die Rechtsprechung sehr umfassend und detailliert ausgewertet.

Aus dem Inhalt:
Die Beauftragung, der Vertrag und die Bezahlung bei PrivatgutachtenDie Bezahlung bei privaten MieterhöhungsverfahrenDie Bezahlung als (privater) Gewährleistungs- und Schadensersatzanspruch Die Beauftragung als gerichtlicher SachverständigerDie einzelnen Kostenpositionen, die als Gerichtssachverständiger abgerechnet werden können Der Wegfall und Beschränkungen der Vergütung Das Verfahren der Bezahlung für ein gerichtliches Gutachten Musterrechnungen
Die Herausgeberr:
Prof. Jürgen Ulrich war viele Jahre Vors. Richter am Landgericht Dortmund und ist nun Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle Dortmund. Er ist ein stark nachgefragter Referent bei vielen Seminaranbietern zum Thema Vergütung und Haftung von Sachverständigen. Martin Ulrich ist Rechtsreferendar.