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Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern besteht eine Vielzahl von Anfechtungs- und Nichtigkeitsrisiken. Das Bedürfnis für eine Vermeidung der aus der fehlerhaften Wahl resultierenden - insbesondere bei Mitwirkung an der Beschlussfassung auftretenden - Rückabwicklungsschwierigkeiten ist groß. Die Lösungsansätze, die eine umfassende Anwendung der Lehre vom fehlerhaften Organ - wie auch der BGH - ablehnen, werden kritisch gewürdigt. Die Autorin zeigt auf, dass die Anwendung der Lehre vom fehlerhaften Organ im Sinne einer umfassend vorläufig wirksamen Organstellung auf Aufsichtsratsmitglieder…mehr

Produktbeschreibung
Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern besteht eine Vielzahl von Anfechtungs- und Nichtigkeitsrisiken. Das Bedürfnis für eine Vermeidung der aus der fehlerhaften Wahl resultierenden - insbesondere bei Mitwirkung an der Beschlussfassung auftretenden - Rückabwicklungsschwierigkeiten ist groß. Die Lösungsansätze, die eine umfassende Anwendung der Lehre vom fehlerhaften Organ - wie auch der BGH - ablehnen, werden kritisch gewürdigt. Die Autorin zeigt auf, dass die Anwendung der Lehre vom fehlerhaften Organ im Sinne einer umfassend vorläufig wirksamen Organstellung auf Aufsichtsratsmitglieder vorzugswürdig ist. Der Schwerpunkt bei der Weiterentwicklung dieser Lehre liegt auf der Herausarbeitung der dogmatischen Grundlage und der Konkretisierung der Rechtsfolgen. Im Sinne der gesellschaftsrechtlichen Institutionenbildung ist die Lehre vom fehlerhaften Verband über die Anwendung auf fehlerhafte Organisationsakte hinaus auch auf die fehlerhafte Bestellung von Organmitgliedern zu erstrecken.
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