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Daß die Weimarer Justiz antirepublikanisch eingestellt gewesen sei und damit das Aufkommen des Rechtsradikalismus erleichtert habe, ist heute eine gängige These. Wie die NSDAP, die danach die Hauptbegünstigte der Rechtsprechung gewesen sein müßte, die Gerichte beurteilte, ist trotz der mittlerweile fast unüberschaubaren Literatur zur Weimarer Justizgeschichte bisher nicht untersucht worden. Diese Lücke wird mit der vorliegenden Arbeit geschlossen. Zugleich ermöglicht die Auswertung der nationalsozialistischen Gerichtskritik eine Antwort auf die Frage, ob und inwieweit das spätere Verhalten der…mehr

Produktbeschreibung
Daß die Weimarer Justiz antirepublikanisch eingestellt gewesen sei und damit das Aufkommen des Rechtsradikalismus erleichtert habe, ist heute eine gängige These. Wie die NSDAP, die danach die Hauptbegünstigte der Rechtsprechung gewesen sein müßte, die Gerichte beurteilte, ist trotz der mittlerweile fast unüberschaubaren Literatur zur Weimarer Justizgeschichte bisher nicht untersucht worden. Diese Lücke wird mit der vorliegenden Arbeit geschlossen.
Zugleich ermöglicht die Auswertung der nationalsozialistischen Gerichtskritik eine Antwort auf die Frage, ob und inwieweit das spätere Verhalten der NSDAP gegenüber der Justiz bereits in den Weimarer Jahren voraussehbar war.