Eine rechtshistorische Betrachtung der Behandlung «Asozialer» und «Gemeinschaftsfremder» nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933
Eine rechtshistorische Betrachtung der Behandlung «Asozialer» und «Gemeinschaftsfremder» nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 war bereits Gegenstand von Arbeiten unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen. Dieses Buch nähert sich dem Thema aus rechtshistorischer Perspektive. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, ob «Asoziale» und «Gemeinschaftsfremde» im Sinne der nationalsozialistischen Terminologie der Zwangssterilisierung nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses unterlagen. Grundlage der Untersuchung sind neben der zeitgenössischen Fachliteratur insbesondere die veröffentlichten Entscheidungen der Erbgesundheits- und Erbgesundheitsobergerichte. …mehr
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 war bereits Gegenstand von Arbeiten unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen. Dieses Buch nähert sich dem Thema aus rechtshistorischer Perspektive. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, ob «Asoziale» und «Gemeinschaftsfremde» im Sinne der nationalsozialistischen Terminologie der Zwangssterilisierung nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses unterlagen. Grundlage der Untersuchung sind neben der zeitgenössischen Fachliteratur insbesondere die veröffentlichten Entscheidungen der Erbgesundheits- und Erbgesundheitsobergerichte.
Daniel Becker studierte Rechtswissenschaft in Berlin und Stellenbosch (Südafrika). Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in Berlin. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und bei einer renommierten deutschen Wirtschaftskanzlei in Berlin tätig.
Inhaltsangabe
«Asozial» und «gemeinschaftsfremd» im Sinne der nationalsozialistischen Terminologie - Die Subsumtion «Gemeinschaftsfremder» und «Asozialer» unter die Tatbestände des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses - Die Tatbestände des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses als unbestimmte Rechtsbegriffe
«Asozial» und «gemeinschaftsfremd» im Sinne der nationalsozialistischen Terminologie - Die Subsumtion «Gemeinschaftsfremder» und «Asozialer» unter die Tatbestände des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses - Die Tatbestände des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses als unbestimmte Rechtsbegriffe
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