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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,5, Karl-Franzens-Universität Graz, Veranstaltung: Seminar "Islamisches Recht", Sprache: Deutsch, Abstract: 1. EinführungIn meinem Referat ist auf die Frage einzugehen, wie und unter welchen Bedingungen es zur (ausnahmsweisen) Anwendung von islamischem Recht vor den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland kommt. Dazu ist es für den Betrachter nötig einen kurzen Überblick über die Vorschriften des internationalen Privatrechts zu bekommen. In der Folge gebe ich eine kurze…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,5, Karl-Franzens-Universität Graz, Veranstaltung: Seminar "Islamisches Recht", Sprache: Deutsch, Abstract: 1. EinführungIn meinem Referat ist auf die Frage einzugehen, wie und unter welchen Bedingungen es zur (ausnahmsweisen) Anwendung von islamischem Recht vor den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland kommt. Dazu ist es für den Betrachter nötig einen kurzen Überblick über die Vorschriften des internationalen Privatrechts zu bekommen. In der Folge gebe ich eine kurze einführende Erklärung der Begrifflichkeiten ab, um dann anhand von Beispielen aus der Judikatur der vergangenen 10 Jahre in die einzelnen Rechtsbereiche vorzustoßen, in denen es bereits zur Anwendung von Normen des islamischen Rechts als "echtes" internationales Recht oder zur Anwendung von islamisch geprägten Rechtsordnungen, also ausländischem nationalen Recht, gekommen ist. Die so durchgeführte chronologische Aufarbeitung des Themengebiets soll einerseits das Verständnis für die Systematik des internationalen Privatrechts fördern und andererseits die Problematik im Zusammenhang mit der Anwendung von islamischem Recht und nationalen Rechtsordnungen christlich-abendländischer Prägung im allgemeinen und der deutschen Rechtsordnung im speziellen dartun. Die fallbezogene Aufarbeitung hat sich dabei insofern angeboten, als auch die Rechtsfortbildung in diesem ambivalenten Bereich bis jetzt konkret durch Judikatur und nicht abstrakt durch den Gesetzgeber erfolgt. Die angesprochenen Fälle sind exemplarisch herausgegriffen, weshalb das vorliegende Werk keinesfalls den Anspruch auf vollständige Abhandlung dieses weitreichenden Themas erheben kann.1.1. Internationales Privatrecht1Der Begriff "Internationales Privatrecht", IPR, hat eine weitere und eine engere Bedeutung. Im weiteren Sinn umfaßt das IPR neben dem IPR im engeren Sinn auch Vorschriften über das internationale Zivilverfahrensrecht und "internationales Einheitsprivatrecht". Das internationale Zivilprozeßrecht regelt die Bereiche der Zuständigkeit der Gerichte, Vollstreckung und Anerkennung von ausländischen Zivilurteilen. Das IPR ieS umfaßt Regelungen, die bestimmen, welche von mehreren Rechtsordnungen auf den konkreten Sachverhalt anzuwenden sind (nationales Kollisionsrecht). [...]