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Im deutschen Patentrecht wird seit vielen Jahrzehnten eine klare Trennung von Verletzungs- und Rechtsbestandsverfahren praktiziert, für die jeweils unterschiedliche Gerichtsbarkeiten zuständig sind. Nach einer Untersuchung der Vor- und Nachteile dieses Systems sowie rechtsvergleichenden und historischen Ausführungen plädiert die Autorin für dessen Abschaffung und schlägt alternative Ausgestaltungsformen vor. Dieses Vorgehen erscheint gerade auch deshalb angebracht, weil sie vermutet, dass das im Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) nunmehr fakultativ vorgesehene…mehr

Produktbeschreibung
Im deutschen Patentrecht wird seit vielen Jahrzehnten eine klare Trennung von Verletzungs- und Rechtsbestandsverfahren praktiziert, für die jeweils unterschiedliche Gerichtsbarkeiten zuständig sind. Nach einer Untersuchung der Vor- und Nachteile dieses Systems sowie rechtsvergleichenden und historischen Ausführungen plädiert die Autorin für dessen Abschaffung und schlägt alternative Ausgestaltungsformen vor. Dieses Vorgehen erscheint gerade auch deshalb angebracht, weil sie vermutet, dass das im Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) nunmehr fakultativ vorgesehene Trennungsprinzip in Verfahren vor eben diesem Gericht keine Zukunft haben wird.
Autorenporträt
Catharina Antonia Dresel studierte Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth, wo sie auch promoviert wurde. Sie wurde durch das DFG-Graduiertenkolleg «Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit» gefördert.