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Das strafrechtliche Analogieverbot kann auf eine bewegte Geschichte zurückblicken: Seine Deformierung zum Analogiegebot während des NS-Regimes, die Unterordnung der Gesetzesorientierung im politisch dominierten Strafrecht der DDR und eine bisweilen unsensible Auslegungspraxis der bundesdeutschen Gerichte insbesondere in den 1950er- und 1960er-Jahren haben seine Geltung im 20. Jahrhundert mehr als einmal in Frage gestellt.
Die Arbeit begleitet die Entwicklung des Grundsatzes unter besonderer Berücksichtigung dieser Episoden und analysiert ausführlich die aktuelle Wahrnehmung, welche durch
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Produktbeschreibung
Das strafrechtliche Analogieverbot kann auf eine bewegte Geschichte zurückblicken: Seine Deformierung zum Analogiegebot während des NS-Regimes, die Unterordnung der Gesetzesorientierung im politisch dominierten Strafrecht der DDR und eine bisweilen unsensible Auslegungspraxis der bundesdeutschen Gerichte insbesondere in den 1950er- und 1960er-Jahren haben seine Geltung im 20. Jahrhundert mehr als einmal in Frage gestellt.

Die Arbeit begleitet die Entwicklung des Grundsatzes unter besonderer Berücksichtigung dieser Episoden und analysiert ausführlich die aktuelle Wahrnehmung, welche durch eine relativ hohe Prinzipientreue und den zunehmenden Einfluss des Bundesverfassungsgerichts gekennzeichnet ist. Darauf aufbauend positioniert sich der Autor zur strafrechtlichen Kontinuitätsdebatte und zeichnet schließlich das Bild eines - angesichts des ständig drohenden Einflusses von Politik - äußerst fragilen Strafrechts.
Rezensionen
»Die Darstellung der historischen Entwicklung des Analogieverbots von Fitting belegt anschaulich, wie 'einfach formbar und damit letztendlich fragil das Strafrecht im Allgemeinen ist.' Deutlich wird, wie Strafrecht durch Politik bestimmt und Rechtsstaatlichkeit zur Frage des politischen Opportunismus werden kann. Nur solange ein rechtsstaatliches Strafrecht gewünscht ist, ist auch das Analogieverbot gesichert. Politischer Einfluss bildet die größte Gefahr für den Bestand eines rechtsstaatlichen Strafrechts. Schließlich zeigt sich auch, wie wichtig eine kritische Würdigung der Praxis durch die Wissenschaft ist (S. 197).« Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, in: Juristische Arbeitsblätter, 2/2020

»Die gut lesbare Arbeit verdient bereits wegen der Analyse der historischen Entwicklungslinien des ANV Beachtung. Die gesteigerte Prinzipientreue der Praxis wird plausibel festgestellt, ohne dass hierdurch die stetige Mahnung des Verf. zu sorgfältiger Argumentation im Bereich der Wortlautgrenze ihre fortdauernde Berechtigung verlöre. [...] Über etwaige Zusammenhänge zwischen einer Expansion des Strafrechts einerseits und einer strengeren Handhabung des ANV andererseits wird man weiter nachdenken können.« Dr. Eric Simon, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 3/2019

»Das Fazit zeigt, dass auch bei Zugrundelegung der allgemeinen Kontinuitätsauffassung ein Vorbehalt für einzelne Teilbereiche geboten ist. Dass das Fazit von Fitting auch zu Diskussionen anregen kann, ist im Grunde das Beste, was über ein wissenschaftliches Werk gesagt werden kann.«Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Thomas Vormbaum, in: Journal der Juristischen Zeitgeschichte, Heft 1/2019…mehr