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In Deutschland gesprochene Strafurteile ergehen "im Namen des Volkes". Die an vielen Strafverfahren beteiligten Schöffen können aber ihre Aufgabe insbesondere bei Verständigungen nicht aktiv wahrnehmen. Gerade in Umfangsverfahren werden sie ohne eine sinnvoll ausgestaltete Akteneinsicht zu Statisten. Denn Grundlage für eine Verständigung sind die Akten, in die die Schöffen keine Einsicht haben. Die Autorin wirft einen Blick in die Vergangenheit und befasst sich mit der historischen Entwicklung der Gründe für eine Laienbeteiligung am Strafprozess. Anhand des Status Quo des rechtlichen Rahmens…mehr

Produktbeschreibung
In Deutschland gesprochene Strafurteile ergehen "im Namen des Volkes". Die an vielen Strafverfahren beteiligten Schöffen können aber ihre Aufgabe insbesondere bei Verständigungen nicht aktiv wahrnehmen. Gerade in Umfangsverfahren werden sie ohne eine sinnvoll ausgestaltete Akteneinsicht zu Statisten. Denn Grundlage für eine Verständigung sind die Akten, in die die Schöffen keine Einsicht haben. Die Autorin wirft einen Blick in die Vergangenheit und befasst sich mit der historischen Entwicklung der Gründe für eine Laienbeteiligung am Strafprozess. Anhand des Status Quo des rechtlichen Rahmens und der Rechtsprechung zu diesem Thema werden praktische Wege aufgezeigt, wie die Beteiligung von Laien im Strafverfahren mit einer Akteneinsicht sinnvoller und effektiver ausgestaltet werden kann.
Autorenporträt
Astrid Lilie-Hutz studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit einer Station bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York (USA). Als Rechtsanwältin berät sie Individualbeschuldigte und Unternehmen in Wirtschaftsstrafsachen. Sie ist zudem Geschäftsführerin des Deutschen Zentrums für Wirtschaftsstrafrecht e.V. und als Redakteurin für eine juristische Fachzeitschrift tätig.