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Der für viele Unternehmen bedeutsame Begriff der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr bleibt im Gesetz undefiniert. Von der Auslegung dieses Begriffes durch die Gerichte hängt es ab, wie weit der Schutz einer Marke wirklich geht bzw wie weit sich ein Benutzer eines Zeichens an eine Marke annähern kann, ohne mit ihr in Konflikt zu geraten. Die entscheidende Frage lautet: Ab wann stehen zwei Zeichen einander so nahe, dass sie miteinander verwechselt werden können, und welche Beurteilungskriterien gibt es dafür? Eine weitere Frage betrifft die Rolle der EU in dieser Angelegenheit: Kann man davon…mehr

Produktbeschreibung
Der für viele Unternehmen bedeutsame Begriff der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr bleibt im Gesetz undefiniert. Von der Auslegung dieses Begriffes durch die Gerichte hängt es ab, wie weit der Schutz einer Marke wirklich geht bzw wie weit sich ein Benutzer eines Zeichens an eine Marke annähern kann, ohne mit ihr in Konflikt zu geraten. Die entscheidende Frage lautet: Ab wann stehen zwei Zeichen einander so nahe, dass sie miteinander verwechselt werden können, und welche Beurteilungskriterien gibt es dafür? Eine weitere Frage betrifft die Rolle der EU in dieser Angelegenheit: Kann man davon ausgehen, dass trotz der Vereinheitlichung der einschlägigen Rechtsvorschriften dieser Begriff im deutschen und österreichischen Raum auch gleich ausgelegt wird? Oder gelangen die Höchstgerichte zu verschiedenen Erfahrungssätzen und zu anderen Ergebnissen in ähnlich gelagerten Fällen? Dieses Buch widmet sich unter Einbeziehung von Praxisbeispielen aus rund 200 höchstgerichtlichen Entscheidungen zunächst den durch die Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen, um dann auf die einzelnen Zeichenarten umfassend einzugehen.
Autorenporträt
Univ.-Ass. Mag. Agnes Paier, geboren 1986 in Wien, Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz. Seit 2010 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Zivilgerichtliches Verfahren, Insolvenzrecht und Agrarrecht an der Karl-Franzens- Universität Graz.