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Kurz vor dem Ende seiner staatlichen Existenz trat das Hochstift Würzburg noch einmal ganz in den Vordergrund der Öffentlichkeit: Auf dem Rastatter Kongreß von 1797-99 gehörte es zu den 10 Reichsständen, die über den Frieden mit dem revolutionären Frankreich zu beraten hatten. Hier vertrat Würzburg als mindermächtiger Reichsstand seine traditionell am Recht orientierte Politik. Die turbulenten Regierungsjahre des letzten Fürstbischofs, Georg Karl von Fechenbach (1795-1803), sind in besonderer Weise dazu geeignet, der bislang kaum gestellten Frage nach der Relevanz des Reichsstaatsrechts für…mehr

Produktbeschreibung
Kurz vor dem Ende seiner staatlichen Existenz trat das Hochstift Würzburg noch einmal ganz in den Vordergrund der Öffentlichkeit: Auf dem Rastatter Kongreß von 1797-99 gehörte es zu den 10 Reichsständen, die über den Frieden mit dem revolutionären Frankreich zu beraten hatten. Hier vertrat Würzburg als mindermächtiger Reichsstand seine traditionell am Recht orientierte Politik. Die turbulenten Regierungsjahre des letzten Fürstbischofs, Georg Karl von Fechenbach (1795-1803), sind in besonderer Weise dazu geeignet, der bislang kaum gestellten Frage nach der Relevanz des Reichsstaatsrechts für die praktische Reichspolitik um 1800 nachzugehen. Auf der Basis eines reichhaltigen Quellenbestands arbeitet die vorliegende Studie das Selbstverständnis der handelnden Personen heraus.
Autorenporträt
Die Dissertation wurde von Prof. Laetitia Boehm an der Ludwig-Maximilians-Universität München betreut.
Rezensionen
"Ein Buch, das eine so außerordentlich große Faktendichte aufweist und das mit so großem Fleiß verfaßt wurde wie das vorliegende, ist eine Fundgrube für jeden, der sich mit der Säkularisation des Hochstifts aus Würzburger Sicht befaßt." (Peter Kolb, Mainfränkisches Jahrbuch für Geschichte und Kunst)
"Links Studie bietet eine interessante Darstellung der Entwicklung der Reichs- und Außenpolitik des Hochstifts Würzburg im Vorfeld der Säkularisation. Sie zeigt deutlich Grenzen und Möglichkeiten eines mittleren Reichsstandes im verfassungsrechtlichen und machtpolitischen Gefüge der Zeit. Diese Phase von den Quellen her nachgezeichnet zu haben, ist das Hauptverdienst der Arbeit und gibt ihr die dauerhafte Bedeutung." (Wolfgang Weiss, Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte)