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Es ist heute unbestritten, daß europäische Kolonialexpansion unrechtmäßig war und nicht gerechtfertigt werden kann. Kritik an der kolonialen Expansion begann bereits in den 1920er Jahren und wurde in den 1970er Jahren lauter. Was man sich heute mehr als je vergegenwärtigen muß, ist die Unrechtmäßigkeit nicht allein der Kolonialherrschaft selbst, sondern auch der Prozesse, durch die die Kolonialherrschaft errichtet wurde. Diese Vorgänge umfaßten nicht allein die Anwendung militärischer Gewalt durch europäische Kolonialregierungen, obschon davon oft Gebrauch gemacht wurde. Wichtiger war, daß die…mehr

Produktbeschreibung
Es ist heute unbestritten, daß europäische Kolonialexpansion unrechtmäßig war und nicht gerechtfertigt werden kann. Kritik an der kolonialen Expansion begann bereits in den 1920er Jahren und wurde in den 1970er Jahren lauter. Was man sich heute mehr als je vergegenwärtigen muß, ist die Unrechtmäßigkeit nicht allein der Kolonialherrschaft selbst, sondern auch der Prozesse, durch die die Kolonialherrschaft errichtet wurde. Diese Vorgänge umfaßten nicht allein die Anwendung militärischer Gewalt durch europäische Kolonialregierungen, obschon davon oft Gebrauch gemacht wurde. Wichtiger war, daß die europäischen Kolonialregierungen neben starkem diplomatischen und wirtschaftlichen Druck auch konsequent die Strategie des vorsätzlichen Bruchs geltender völkerrechtlicher Verträge verfolgten. Diese Strategie führte zu einem Widerspruch zwischen Macht und Recht, der durch die Gesamtzeit europäischer Kolonialherrschaft im 19. und 20. Jahrhundert bestehen blieb. Während die europäischen Kolonialregierungen bestrebt waren, ihre Vertragsbrüche mit Rekurs auf Staatsräson zu übertünchen, hielten die Opfer der europäischen Expansion an dem Grundsatz der Gültigkeit der geschlossenen Verträge fest. In diesen Staaten hatten oktroyierte Freihandelsregeln, erzwungene Integration in das europäische Welthandelssystem, die Ausübung starken diplomatischen Drucks und wirtschaftlicher Macht sowie die Durchsetzung des europäischen völkerrechtlichen Vertragsrechts in Verschränkung mit militärischer Bedrohung die Wirkung, daß das Handeln der Kolonialregierungen als Serie von Unrechtsakten aufgefaßt werden mußte. Es entstand ein andauernder Konflikt zwischen Macht und Recht.
Autorenporträt
Dr. Harald Kleinschmidt ist seit 1989 Professor für Geschichte der internationalen Beziehungen an der Universität Tsukuba (Japan).