
Der gutgläubige Erwerb von GmbH-Anteilen
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Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zum 1. November 2008 ist mit der neuen Vorschrift des16 Abs. 3 GmbHG erstmals der gutgläubige Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen möglich. Die Arbeit untersucht auf der Basis der konzeptionellen Grundlage, auf der16 Abs. 3 GmbHG beruht, Voraussetzungen und Reichweite der neuen Gutglaubensvorschrift. Geklärt wird auch ihre Bedeutung für die Due Diligence-Praxis. Im Fokus der Betrachtung steht schließlich die Frage, ob der geschaffene Verkehrsschutz de lege ferenda zu erweitern is...
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zum 1. November 2008 ist mit der neuen Vorschrift des
16 Abs. 3 GmbHG erstmals der gutgläubige Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen möglich. Die Arbeit untersucht auf der Basis der konzeptionellen Grundlage, auf der
16 Abs. 3 GmbHG beruht, Voraussetzungen und Reichweite der neuen Gutglaubensvorschrift. Geklärt wird auch ihre Bedeutung für die Due Diligence-Praxis. Im Fokus der Betrachtung steht schließlich die Frage, ob der geschaffene Verkehrsschutz de lege ferenda zu erweitern ist.
16 Abs. 3 GmbHG erstmals der gutgläubige Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen möglich. Die Arbeit untersucht auf der Basis der konzeptionellen Grundlage, auf der
16 Abs. 3 GmbHG beruht, Voraussetzungen und Reichweite der neuen Gutglaubensvorschrift. Geklärt wird auch ihre Bedeutung für die Due Diligence-Praxis. Im Fokus der Betrachtung steht schließlich die Frage, ob der geschaffene Verkehrsschutz de lege ferenda zu erweitern ist.