
Gemeinsame Netznutzung bei der Trinkwasserversorgung
Aktuelle Rechtslage und gesetzlicher Rahmen für eine mögliche Liberalisierung. Dissertationsschrift
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Die gemeinsame Netznutzung stellt die intensivste Form von Wettbewerb dar, die bei der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung denkbar ist. Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Instrumenten zur Öffnung der Märkte, die aktuell zur Verfügung stehen beziehungsweise vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden könnten. Gleichzeitig werden die Grenzen dieser Form des Wettbewerbs in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht aufgezeigt. Im Kern geht es um die Frage, inwiefern der Missbrauchstatbestand des19 IV Nr. 4 GWB einen Anspruch auf gemeinsame Netznutzung im Wasserversorgungssektor ...
Die gemeinsame Netznutzung stellt die intensivste Form von Wettbewerb dar, die bei der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung denkbar ist. Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Instrumenten zur Öffnung der Märkte, die aktuell zur Verfügung stehen beziehungsweise vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden könnten. Gleichzeitig werden die Grenzen dieser Form des Wettbewerbs in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht aufgezeigt. Im Kern geht es um die Frage, inwiefern der Missbrauchstatbestand des
19 IV Nr. 4 GWB einen Anspruch auf gemeinsame Netznutzung im Wasserversorgungssektor verleiht. Darauf folgt eine Untersuchung des aktuellen gesetzlichen Rahmens der Trinkwasserversorgung auf Kompatibilität mit einer wettbewerblichen Marktordnung. Zudem werden konkrete Vorschläge für eine staatliche Regulierung unterbreitet. Die Untersuchung erfolgt mit Blick auf die Wassermarktliberalisierung in England und Wales sowie auf das Europarecht.
19 IV Nr. 4 GWB einen Anspruch auf gemeinsame Netznutzung im Wasserversorgungssektor verleiht. Darauf folgt eine Untersuchung des aktuellen gesetzlichen Rahmens der Trinkwasserversorgung auf Kompatibilität mit einer wettbewerblichen Marktordnung. Zudem werden konkrete Vorschläge für eine staatliche Regulierung unterbreitet. Die Untersuchung erfolgt mit Blick auf die Wassermarktliberalisierung in England und Wales sowie auf das Europarecht.