Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen jetzt auch für Wohnungseigentümer

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen jetzt auch für Wohnungseigentümer

Folgen für Verwaltungsunternehmen und Vermieter

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Schlagzeile:Schnelle und sichere Umsetzung der neuen VerwalteraufgabenLangtext:Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 3. November 2006 stellt sowohl Miet- als auch WE-Verwalter vor neue Herausforderungen. Der neue Steuerrabatt bei haushaltsnahen Beschäftigungs- und Dienstleistungsverhältnissen gilt sogar rückwirkend zum 01.01.2006. Als Verwalter müssen Sie alle Änderungen korrekt in Ihre laufenden Abrechnungen übernehmen. Das heißt für Sie nun Rechnungen prüfen, Kosten aufteilen, Bescheinigungen erstellen. Der Kompaktratgeber vermittelt Ihnen auf 95 Seiten grundlegende...