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Claus Murken gibt in seinem neuen Buch erneut Antworten auf Rechtsfragen, die sich im Alltag immer wieder stellen: Sind Taschenkontrollen in Kaufhäusern immer rechtens? Wann darf man die Miete mindern? Wer haftet für verlorengegangenes Gepäck? Wie weit dürfen Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit gehen? Muss man auf einen ungerechtfertigten Mahnbescheid reagieren? Kann man sich vor der SCHUFA schützen? Das Buch beantwortet solche Alltagsfragen auf leicht verständliche, vor allem aber auch unterhaltsame Art und Weise.
"Das hier ist ein lohnender Ratgeber rund um den Rechtsstreit ... Der
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Produktbeschreibung
Claus Murken gibt in seinem neuen Buch erneut Antworten auf Rechtsfragen, die sich im Alltag immer wieder stellen: Sind Taschenkontrollen in Kaufhäusern immer rechtens? Wann darf man die Miete mindern? Wer haftet für verlorengegangenes Gepäck? Wie weit dürfen Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit gehen? Muss man auf einen ungerechtfertigten Mahnbescheid reagieren? Kann man sich vor der SCHUFA schützen? Das Buch beantwortet solche Alltagsfragen auf leicht verständliche, vor allem aber auch unterhaltsame Art und Weise.

"Das hier ist ein lohnender Ratgeber rund um den Rechtsstreit ... Der Verzicht auf Zahlen verleiht dem Text etwas Leichtes und Schwebendes. Außerdem geht es dem Verfasser nicht um juristische, sondern um die Probleme unseres Alltags. Ein in seiner raffinierten Schlichtheit nicht nur praktisches, sondern auch anregendes Buch."
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 16.04.2009

Wie man die Laubbläser vielleicht doch loswird
Claus Murkens kleines Sammelsurium des Rechts

Unter den drei Lesertypen, die zu diesem Buch greifen, wird der notorische Rechthaber das geringste Vergnügen bei der Lektüre empfinden. Auch wenn ihm das Buch suggeriert, seine Rechte von nun an zu kennen, so wird er die Protagonisten des Rechts doch subtil hassen. Sein Missvergnügen nährt sich aus der informationellen Unterlegenheit, die ihm Juristen wie Anwalt Claus Murken als vermeintliche Aufklärung unter die Nase reiben.

Der Rechthaber wird einsehen, dass er weniger vom Recht wusste, als er bisher glaubte. Der Zuwachs im Detail wird ihm durch Desillusionierung über das Ganze vergällt. Bergführer Murken muss ihn tief in die Klüfte und Spalten eines sich auftürmenden Gebirges von Normen mitnehmen, um ihm seine Ansprüche zu erklären. Selbst beim Streit um den Schimmel in der Mietwohnung gibt's keine klaren Auskünfte aus dem Wortlaut des BGB. Jedes Rechtsproblem führt in neue Vorschriftenkolonnen jenseits des Gesetzes. Zitiert werden EU-Verordnungen, um Fluggastrechte zu benennen. Den Einsatz von Laubbläsern reguliert die deutsche Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Für die Einlösungsfrist von Gutscheinen muss man die einschlägige Rechtsprechung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennen.

Mit solcherlei Auskünften munitioniert, mag der Rechthaber dann in den Supermarkt gehen und auf bedingungslose Rücknahme anderenorts erworbenen Pfandguts pochen. Im Disput mögen ihm freilich die frisch erworbenen Kenntnisse weniger zur Durchsetzung verhelfen, als er glaubt. Mit der gestressten Kassiererin wird er nicht das Rechtsgespräch führen, das ihn schon der halbe Weg zum ersten juristischen Staatsexamen dünkte: So wird unser Kohlhaas vielleicht sogar zum Gewerbeamt oder zum Anwalt gehen, um die Entgegennahme der leeren Flaschen zu erzwingen. Manche Murkens mag's in ihrer Anwaltsrolle freuen.

Erbaulicher wird der Lektüreeindruck für jene Rechtslaien sein, die das Buch als Bildungseinblick in fremde Rechtswelten begreifen. Sie werden vermutlich ahnen, dass alle hier ausgewalzten Streitfragen unter dem Vorbehalt noch weiterer Ausnahmen von den Ausnahmen dargelegt sind. Ohne ihren Anwalt würden sie sich klugerweise nicht vorwagen und soziale Streitigkeiten bis zum förmlichen Rechtsfall eskalieren lassen. Auch denken sie über Sinn und Zweck von Vorschriften nach, die hier allerdings oft eher einseitig vorgestellt werden.

Der fertig examinierte Jurist als Leser schließlich seufzt und gibt sich genüsslich der Melancholie des Connaisseurs hin. Er weiß, dass die Beispiele unendlich verlängerbar, die referierten Rechtsansichten und Urteile vermehrbar wären. Viel Banales, manches Amüsante und auch Erschreckende käme dabei über die pluralen Welten des Rechts heraus. Er findet die künstliche Streckung des Buches durch die im Anhang abgedruckten Normen zunächst überflüssig; auch, weil er weiß, dass die Rechtslage schon in einem halben Jahr anders aussehen kann. Die Abschnitte zum Anlegerschutz und zu Klingeltönen könnten eine Halbwertszeit haben, die geringer ist, als Autor und Verlag hoffen. Was soll also dies Paragraphen-Sammelsurium aus der "Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden", dem Strafgesetzbuch und der Oktoberfestverordnung?

Am Schluss gelangt man doch zu einer Vermutung, die Sinn stiftet. Murkens Buch endet mit dem Abdruck von § 3l des Wertpapierhandelsgesetzes, der sich auch in kleiner Type über mehrere Seiten zieht. Der Paragraph hat 1077 Wörter und wird vermutlich doch seiner Überschrift und seinem Anspruch, "Allgemeine Verhaltensregeln" zu formulieren, nicht abschließend gerecht. Ihm entnimmt der Jurist, dass auch er nicht viel weiß über die Parallelwelten, die das Recht der Gesellschaft vorhält. Der Abdruck war doch ein hintersinniger Schachzug mit gewissem didaktischen Potential, gleich für welchen Lesertyp.

MILOS VEC

Claus Murken: "Der kleine Rechthaber". Folge 2. Haften Eltern für ihre Kinder? Und andere juristische Überraschungen. C.H. Beck Verlag, München 2009. 191 S., br., 8,95 [Euro].

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Auf lauter sehr schöne Dinge trifft Jürgen Kesting in diesem Buch von 1812, das er, jetzt erstmals flüssig ins Deutsche übertragen, vor sich liegen hat. Harnoncourts Begeisterung, aber auch schon Stendhals Überschwang angesichts von Guiseppe Carpanis Erinnerungen an den Zeitgenossen und Freund Haydn - Kesting kann sie verstehen. Prächtig leuchtet der Glorienschein über Haydns Haupt, doch Carpanis Assoziationen (von Haydns Instrumentalwerken mit Ciceros Rhetorik) erscheinen Kesting stimmig genug, seine Charakterisierungen von Haydn Stil "plastisch und prägnant", biografische Details "geistreich-lapidar". Für Kesting ein "vergnügliches Epochen-Panorama" mit lässlichen Schwächen, etwa in seiner dokumentarischen Bedeutung.

© Perlentaucher Medien GmbH