Marktplatzangebote
8 Angebote ab € 1,99 €
  • Broschiertes Buch

Das Haupthindernis für eine Abendmahlsgemeinschaft zwischen den Kirchen stellt nach dem gegenwärtigen theologischen Diskussionsstand die Anerkennung der Ämter dar. Anno Quadt fasst in diesem Buch die wichtigsten theologischen Argumentationsstränge zu dieser für die ökumenische Bewegung wichtigen Frage zusammen. Das Hauptgewicht der Klärung liegt dabei vor allem auf dem Begriff der so genannten "Apostolischen Sukzession". Quadt kann eindeutig aufzeigen, dass nach dem Stand der heutigen theologischen Diskussion die Ämter der evangelischen Kirchen gültig sind. Damit ist der Nachweis erbracht,…mehr

Produktbeschreibung
Das Haupthindernis für eine Abendmahlsgemeinschaft zwischen den Kirchen stellt nach dem gegenwärtigen theologischen Diskussionsstand die Anerkennung der Ämter dar. Anno Quadt fasst in diesem Buch die wichtigsten theologischen Argumentationsstränge zu dieser für die ökumenische Bewegung wichtigen Frage zusammen. Das Hauptgewicht der Klärung liegt dabei vor allem auf dem Begriff der so genannten "Apostolischen Sukzession". Quadt kann eindeutig aufzeigen, dass nach dem Stand der heutigen theologischen Diskussion die Ämter der evangelischen Kirchen gültig sind. Damit ist der Nachweis erbracht, dass ökumenische Abendmahlsgemeinschaft aufgrund der glaubensinhaltlichen Einheit der konfessionellen Großkirchen möglich - ja sogar geboten ist -, auch ohne eine juridische sogenannte "volle" Einheit der einen Kirche Christi. In einer Stellungnahme zur Vatikanischen Erklärung "Dominus Jesus" zeigt der Autor einen Widerspruch zu den Texten des 2. Vatikanischen Konzils auf. Anno Quadt, Dr. th eol., Pfarrer und Religionslehrer a.D. in Köln, verschiedene Veröffentlichungen, vor allem zu ökumenischen Themen.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 25.10.2001

Der Streich mit dem Kirchenstreich
Geschichte ist geduldig: Anno Quadt löst die Frage des gemeinsamen Abendmahls im Zirkelschluß

In der Diskussion innerhalb der katholischen Kirche über ein gemeinsames Abendmahl hat sich Anno Quadt, Pfarrer und Religionslehrer a. D. in Köln, zu Wort gemeldet. Sein Plädoyer: Die Ämter der Kirchen aus der Reformation seien auch aus katholischer Sicht als "gültig" anzunehmen; deshalb sei die ökumenische Eucharistiegemeinschaft möglich, ja geboten. Ist der Weg, auf dem Quadt die Kircheneinheit erreichen möchte, ein gangbarer?

Luther war mit dem Faktum konfrontiert worden, daß "keine Bischöfe bereit waren, zur Reformation überzutreten und Amtsträger für die zur Reformation übergetretenen Gemeinden zu bestellen". Damit wurde, wenn auch ungewollt, die historische Sukzession im Bischofsamt aufgelöst. Statt ihrer zog Luther die Fürsten als Notbischöfe heran; später aber führte er eine eigene Kirchenordnung ein, und zwar nach seiner Überzeugung, damit "das, was aus der Taufe gekrochen ist, sich rühmen mag, daß es schon Priester, Bischof und Papst geweiht sei". Aus diesem Grund heißt es im Ökumenismus-Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils, daß die "von uns getrennten Kirchlichen Gemeinschaften ... wegen des Fehlens des Weihesakraments die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben". Das damit Gesagte beruht auf dem katholischen Verständnis des Zusammenhanges zwischen "apostolischer Sukzession" und Sakrament der Eucharistie: Die Eucharistie kann nur von einem Christen gültig vollzogen werden, dem das Sakrament der Priesterweihe von einem Bischof gespendet wurde, welcher seinerseits die Fülle des Weihesakraments besitzt, weil er in der ununterbrochenen Reihe derer steht, die als Nachfolger der Apostel die "geistliche Gabe" (Konzilskonstitution "Lumen gentium", 21) weitergeben können.

Träfe diese traditionelle Lehre zu, so wären - laut Quadt - die Ämter innerhalb der katholischen Kirche ebenfalls ungültig. Als Gewährsmann gilt ihm die Interpretation der Pastoralbriefe, die Lorenz Oberlinner 1996 vorgelegt hat. Was in diesen Briefen des Neuen Testamtents hinsichtlich der Amtsstrukturen der Kirche und des Bischofsamts insbesondere steht, gebe nicht den "Ist-Zustand" wieder; es sei vielmehr der Versuch, die ursprünglich vorfindliche (das heißt bis zur dritten christlichen Generation) "eher demokratische Gemeindeordnung" durch einen "monarchischen" Episkopat zu ersetzen. Es sei ein regelrechter "Kirchenstreich" in Anpassung an das politische Herrschaftssystem der Zeit gewesen. Aus diesem vermeintlichen historischen Befund zieht der Verfasser die Konsequenz: "Was einmal geschichtlich nicht so war, das kann auch später so nicht sein". Im Klartext: Wenn die katholische Kirche ihre eigenen Ämter für gültig halte und daraus die Gültigkeit ihrer Eucharistie ableite, obwohl diese Ämter keineswegs in einer "apostolischen" Sukzession stünden, so könne sie nicht die evangelischen Ämter für ungültig und damit das evangelische Abendmahl für keine "ursprüngliche und vollgültige" Eucharistie deklarieren. In der Tat sei die sogenannte apostolische Sukzession ein "falscher" Begriff, der sich jetzt infolge historischer Forschung "erledigt" habe.

Als "apostolisch" haben für Quadt Ämter zu gelten, wenn sie Ämter einer Kirche sind, die apostolisch ist, insofern sie in der apostolischen Glaubenstradition stehen. Dabei ist für Quadt die grundsätzliche Unterscheidung zwischen der Substanz der apostolischen Glaubenstradition und deren Wirkungs-, Entfaltungs- und Interpretationsgeschichte wichtig. Diese Substanz liegt ihm zufolge in all den über dreihundert Kirchen beziehungsweise kirchlichen Gemeinschaften vor, die im Ökumenischen Rat der Kirchen vertreten sind. Ein solches Verständnis der Apostolizität der Kirche sei imstande, die "Engführung" einer sakramental aufgefaßten institutionellen Kontinuität zugunsten einer pneumatologischen Kontinuität zu überwinden, welche im Heiligen Geist immer wieder neu in Kraft gesetzt werde. Denn der Geist Gottes sei frei und unabhängig von allen juridischen Vorfindlichkeiten.

Nun wird sich wohl kein Theologe anmaßen wollen, dem universalen Heilswillen Gottes Vorschriften zu machen. Gleichwohl bleibt das Problem bestehen, daß mit einer pauschalen Berufung auf die Freiheit Gottes jegliche theologische Argumentation über die Kirche als die von Gott gestiftete Heilsgemeinschaft, einschließlich der von Quadt verlangten glaubensinhaltlichen Kontinuität, gegenstandslos wird. Quadt weist wiederholt darauf hin, daß das Zweite Vatikanische Konzil die Gemeinden, die sich infolge der Reformation von der katholischen Kirche getrennt haben, "Kirchen" nennt. Natürlich hat das Konzil öfters den Doppelbegriff "Kirchen und Kirchliche Gemeinschaften" verwendet, ohne eine explizite Zuweisung auf das gemeinte Subjekt. Aber ebenso unstrittig ist auch, daß die Konzilstexte ausdrücklich zu unterscheiden wissen zwischen dem Kirchesein der orthodoxen Kirchen und dem der Gemeinschaften aus der Reformation. Von wem wäre sonst im Ökumenismus-Dekret die Rede, wenn es von den "Kirchlichen Gemeinschaften" spricht, denen das Weihesakrament fehlt?

Die Grundfrage, die die Lektüre des Buches aufwirft, bezieht sich auf die Reichweite der historisch-kritischen Methode, wenn über Lehrstücke der Dogmatik zu befinden ist. Daß das Sakrament des Ordo (Weihesakrament) - die einzige Struktur, die zum Wesen der Kirche gehört - auf eine Einsetzung des Herrn der Kirche zurückgeht, daß es ununterbrochen bis auf den heutigen Tag weitergegeben wurde und daß ohne es keine gültige Eucharistie möglich ist, kann durch eine rein historische Untersuchung nicht mit Sicherheit ermittelt werden. Die amtliche Verkündigung der Kirche muß sich zwar vor dem bewähren, was wissenschaftlich oder auch durch eine schlichte Lektüre der Heiligen Schrift eindeutig zu erkennen ist, aber sie reduziert sich nicht auf den Inhalt einer bloß rationalen Hermeneutik. In den meisten Fällen gelangt eine historische Untersuchung zu mehr oder weniger fundierten Plausibilitäten, die die Gewißheit des Glaubens jedenfalls nicht zu begründen vermögen.

Im übrigen haben weder Quadt noch sein Gewährsmann "definitiv" bewiesen, daß zu Beginn des zweiten Jahrhunderts ein Amt eingeführt wurde, das einen Bruch mit der früheren Verfassung der Kirche darstellte. Bei genauerer Betrachtung sieht es vielmehr so aus, daß die frühere demokratisch-egalitäre Struktur und das folgende obrigkeitliche Regiment doch wohl mehr eine Rückwärts-Projektion aus der heutigen kulturellen Lage als ein historischer Befund ist. Bezeichnend ist die offenkundige Verlegenheit von Quadt gegenüber dem Zeugnis des heiligen Iräneus, dem zufolge die Tradition durch die von den Aposteln eingesetzten Bischöfe und ihre Nachfolger bezeugt und bewahrt wird. Der Verfasser kann kein besseres Argument finden, um sich diesem für seine These vernichtenden Zeugnis zu entziehen, als dem Kirchenvater ein "fundamentalistisches Verständnis der biblischen Texte" zuzuschreiben, von dem er nur deshalb zu entschuldigen sei, weil damals die historisch-kritische Methode noch nicht erfunden worden war.

So bleibt die Frage, wem man mehr Glauben schenken soll: dem Exegeten, dessen "wissenschaftlicher" Hintergrund eine unübersehbare Verwandschaft mit den baconianischen "Idola" der Gegenwart verrät, oder aber einem Zeugen, der "in zeitlich so dichtem Abstand" zum angeblichen "Kirchenstreich" steht.

GIOVANNI B. SALA

Anno Quadt: "Evangelische Ämter: gültig - Eucharistiegemeinschaft: möglich". Matthias-Grünewald Verlag, Mainz 2001. 163 S., br., 29,80 DM.

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
…mehr

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

In die Auslegungsabgründe der Kirchengeschichte führt uns Rezensent Giovanni B. Sala, der sich mit der im Buch aufgeworfenen Frage befasst, inwieweit "evangelische Ämter" wie das Bischofsamt überhaupt "gültig" sind. Etwas augenreibend erfährt man von der Problematik dieser Gültigkeit, weil nämlich durch die Reformation sich diese Ämter nicht mehr direkt auf die "ununterbrochene Reihe derer" stützen könnten, die in der direkten "Nachfolge der Apostel" stehen. So kann auch die Weitergabe gewisser Sakramente problematisch werden, die offensichtlich jeder reale Petrusnachfolger braucht, um gültig zu sein. Möglicherweise handelt es sich hier um eine bedeutende Fragen der Kirchengeschichte und -politik. Fraglich bleibt jedoch, was sie im Feuilleton einer Tageszeitung verloren hat. Theologische und kirchenpolitische Fachzeitungen wären wahrscheinlich geeignetere Organe. Der Rezensent schwimmt allerdings wie ein Fisch im Wasser dieser komplizierten Problematik. Die Lektüre dieses Buches warf für ihn auch noch eine weitere Grundfrage auf: welche Reichweite nämlich die historisch-kritische Methode überhaupt hat - könne sie doch in den meisten Fällen lediglich zu "mehr oder weniger fundierten" Plausibilitäten gelangen, nicht aber die "Gewissheit des Glaubens" begründen.

© Perlentaucher Medien GmbH