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Mit der entsprechenden Gesetzgebung zu Beginn der 2000er-Jahre setzte die österreichische Bundesregierung unter Kanzler Wolfgang Schüssel neue Maßstäbe in der "Wiedergutmachung" und der Entschädigung von NS-Opfern, die auch international höchste Anerkennung fanden. Die Maßnahmen spiegelten jenes politische Umdenken in Österreich wider, das wesentlich durch die internationale Diskussion ausgelöst wurde und jenem differenzierten Bild entsprach, das viele politische Repräsentanten, spätestens seit Franz Vranitzky, in zahlreichen öffentlichen Aussagen von Österreich gezeichnet hatten.

Produktbeschreibung
Mit der entsprechenden Gesetzgebung zu Beginn der 2000er-Jahre setzte die österreichische Bundesregierung unter Kanzler Wolfgang Schüssel neue Maßstäbe in der "Wiedergutmachung" und der Entschädigung von NS-Opfern, die auch international höchste Anerkennung fanden. Die Maßnahmen spiegelten jenes politische Umdenken in Österreich wider, das wesentlich durch die internationale Diskussion ausgelöst wurde und jenem differenzierten Bild entsprach, das viele politische Repräsentanten, spätestens seit Franz Vranitzky, in zahlreichen öffentlichen Aussagen von Österreich gezeichnet hatten.
Autorenporträt
Stefan Karner, Univ.-Prof. Dr., Vorstand des Instituts für Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensgeschichte der Universität Graz; Leiter des Ludwig Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgen-Forschung, Graz - Wien - Klagenfurt.Walter M. Iber, Mag. Dr., Assistent am Institut für Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensgeschichte der Universität Graz; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ludwig Boltzmann-Institut für Kriegsfolgen-Forschung, Graz - Wien - Klagenfurt.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 21.04.2015

Österreicher als Täter
Wiedergutmachung für Opfer des NS-Regimes

"Ich wäre dafür, dass man die Sache in die Länge zieht." Dieser bezeichnende Satz von Österreichs sozialistischem Innenminister Oskar Helmer in einer Kabinettssitzung im November 1948 stieß auf Zustimmung sämtlicher Ministerkollegen und wurde zur Richtlinie für Österreichs "Wiedergutmachungspolitik" für die nächsten 50 Jahre. Österreich war ja bekanntlich das erste Opfer der Hitleraggression - die Alliierten hatten es ja am Ende 1943 selbst gesagt. Und nun sollte es auch so sein. Man war Opfer, nicht Täter!

Der Opfermythos der Zweiten Republik war geboren - und bestimmte das Handeln auch beim Thema Wiedergutmachung. Der Raubzug und das Morden gegen die Juden nach dem "Anschluss" 1938 wurde offiziell einfach ausgeblendet, auch wenn den politischen Handlungsträgern die moralische Fragwürdigkeit sehr wohl bewusst war. Die Republik verabschiedete zwar auf Druck der Alliierten bis 1949 sogenannte Rückstellungs-, Fürsorge- und Entschädigungsgesetze, aber diese Maßnahmen entsprachen ganz dem oben zitierten Satz: Sie waren zögerlich, ohne Großzügigkeit, verstreut auf eine Vielzahl unübersichtlicher Maßnahmen, zu spät und geprägt von der Leugnung einer Mitverantwortung von Österreichern an NS-Verbrechen. Für Wiedergutmachung war allein der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches zuständig, also die Bundesrepublik Deutschland, "welche als Urheber des begangenen Unrechts" galt, wie es jahrzehntelang in Wien offiziell hieß.

Erst im Zusammenhang mit der "Waldheim-Affäre" Ende der achtziger Jahre wurde klar, dass Österreicher auch Täter gewesen waren. Erstmals sprach das der sozialistische Bundeskanzler Franz Vranitzky 1991 im Parlament und zwei Jahre später auch in Jerusalem aus. Es folgten erste zaghafte Schritte einer "Wiedergutmachung": So erhielten die aus Österreich vertriebenen Juden ihre österreichische Staatsbürgerschaft zurück, es wurde ein "Nationalfonds" eingerichtet, der Einmalzahlungen an Opfer des NS-Regimes in Höhe von 5000 Euro vorsah.

Die Beschlagnahme zweier Gemälde von Egon Schiele anlässlich einer Ausstellung im Museum of Modern Art in New York löste 1998 eine neue Diskussion über den Umgang mit einst geraubtem jüdischen Eigentum aus. Amerikanische Sammelklagen ehemaliger Zwangsarbeiter und NS-Opfer gegen Firmen und Banken zunächst gegen die Schweiz und Deutschland, dann auch gegen Österreich, beschleunigten dann die weitere Entwicklung. Dabei ging es um Rechtssicherheit, aber wohl auch um das national wie international umstrittene Image der Koalitionsregierung, die Wolfgang Schüssel - um als Vorsitzender der nur drittstärksten Partei, der ÖVP, Kanzler zu werden - mit den rechtspopulistischen Freiheitlichen des Jörg Haider im Jahr 2000 gebildet hatte. Für die Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeitern wurde im selben Jahr der "Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit" errichtet, der 352 Millionen Euro auszahlte. Die 100 Millionen Euro Restmittel gingen in einen "Zukunftsfonds", der unter anderen die NS-Opfergruppen der Roma und Sinti bedachte.

Nach Verhandlungen in Washington wurde ein allgemeiner Fonds in Höhe von 210 Millionen Dollar zur Entschädigung für während der nationalsozialistischen Herrschaft arisiertes, enteignetes oder geraubtes Vermögen eingerichtet (etwa zwölf Prozent des tatsächlich in der NS-Zeit entzogenen Vermögens). Darüber hinaus einigte man sich auf die beschleunigte Rückgabe von Kunstgegenständen. Als Gegenleistung erhielt Österreich Rechtssicherheit.

In acht Beiträgen werden die komplizierten Wege hin zu diesen überfälligen Entscheidungen nachgezeichnet; ergänzend berichten neun Zeitzeugen über ihre Arbeit. Die Herausgeber singen ein Hohelied auf Wolfgang Schüssel ("große Verdienste", "flexibel und gesprächsbereit"). Hans Rauscher, Journalist der Tageszeitung "Der Standard", urteilt nüchterner: "Grundsätzliche Anerkennung des Leidens der Verfolgten (ohne besondere Empathie), realistisches Anerkennen der politischen Situation seiner umstrittenen Regierung, Hoffnung, das leidige Thema nun endgültig los zu sein. Die Entschädigung war ihm wohl weniger eine Herzenssache als die seines scharfen Verstandes."

ROLF STEININGER

Stefan Karner/Walter Iber (Herausgeber): Schweres Erbe und "Wiedergutmachung". Restitution und Entschädigung in Österreich: Die Bilanz der Regierung Schüssel. StudienVerlag, Innsbruck 2015. 310 S., 29,90 [Euro].

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