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Dieser Band enthält die Vorträge von Professoren der juristischen Fakultät der Universität Tübingen zu der Ringvorlesung "Wandel der Rechtsordnung - Vom Beruf unserer Zeit zur Gesetzgebung". Sie setzen sich mit aktuellen Entwicklungen ihrer jeweiligen Forschungsgebiete auseinander, insbesondere mit Rechtsänderungen der 14. Legislaturperiode. Die Beiträge betreffen das gesamte Spektrum der Rechtswissenschaft: europäisches Verfassungsrecht, Beamtenrecht, Arbeitsrecht, europäische justizielle Zusammenarbeit, Reformen des strafrechtlichen Sanktionssystems, Kartellrecht, Schuldrechtsmodernisierung, neues Schadensrecht und ZPO-Reform.…mehr

Produktbeschreibung
Dieser Band enthält die Vorträge von Professoren der juristischen Fakultät der Universität Tübingen zu der Ringvorlesung "Wandel der Rechtsordnung - Vom Beruf unserer Zeit zur Gesetzgebung". Sie setzen sich mit aktuellen Entwicklungen ihrer jeweiligen Forschungsgebiete auseinander, insbesondere mit Rechtsänderungen der 14. Legislaturperiode. Die Beiträge betreffen das gesamte Spektrum der Rechtswissenschaft: europäisches Verfassungsrecht, Beamtenrecht, Arbeitsrecht, europäische justizielle Zusammenarbeit, Reformen des strafrechtlichen Sanktionssystems, Kartellrecht, Schuldrechtsmodernisierung, neues Schadensrecht und ZPO-Reform.
Autorenporträt
Burkhard Heß: Geboren 1961; Habilitation in München; 1996-2003 Professur in Tübingen; seit 2003 o. Professor für Bürgerliches Recht und Prozeßrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht in Heidelberg, Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht.

Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 08.11.2003

Ein besseres Kompendium des Rechts gibt es nicht
Wer sich auf ein juristisches Examen vorbereitet, der greife zum Sammelband von Burkhard Heß

Ringvorlesungen sind Vorträge von Vertretern verschiedener Fächer zu demselben Thema. Das Studium generale in Mainz hat einmal einen Idealfall erreicht. Zum Thema "Vertrag" konnten Theologen fragen, ob man mit Gott einen Vertrag schließen kann, die Juristen, ob mit dem Staat, und die Ökonomen konnten erklären, wie die unsichtbare Hand des Marktes den Inhalt der Verträge über Güter steuert. Die Tübinger Ringvorlesung, um die es hier geht, sollte weniger Fächergrenzen aufbrechen und mehr einen Überblick über die jüngsten Diskussionen in der Rechtswissenschaft bieten. Das ist glänzend gelungen. Das Buch zeigt, daß die Rechtsdogmatik eine Unruhe befallen hat, die vornehmlich von Europa auszugehen scheint.

Im Europarecht weiß man nicht mehr sicher, ob man Vergleichsfälle vornehmlich dem Völkerrecht oder besser dem nationalen Staatsrecht entnehmen soll. Insolvenzverfahren sollen in der gesamten Europäischen Union wirken. In der internationalen Strafverfolgung soll jetzt der Europäische Rat die grundlegenden Entscheidungen treffen, also Regierungsvertreter. Das Arbeitsrecht soll Arbeiter (und Gewerkschaften) vor dem Druck der Globalisierung schützen. Das Kartellrecht soll - etwas schief und altväterlich ausgedrückt - vom Kartellverbot mit Erlaubnisvorbehalt auf Kartellerlaubnis mit Verbotsvorbehalt umgestellt werden. Europäische Vorgaben haben eine Umstrukturierung des deutschen Schuldrechts, besonders des Schadensrechtes erzwungen.

Neben europäischem Druck kann man auch ein, allerdings reichlich diffuses, Modernisierungsstreben beobachten. Im öffentlichen Dienstrecht bedeutet Modernisierung leistungsorientierte Bezahlung der Beamten, im Arbeitsrecht Arbeiterschutz, im Schuldrecht Verbraucherschutz, im Verfassungsrecht Schutz von Kommunikationen und im Steuerrecht neben anderem Umweltschutz. Man kann kaum noch übersehen, welche Schwäche gegen welche Stärke geschützt werden muß.

Daß man die Diskussionspunkte einfach aufzählen kann, ist der strengen Form zu danken. Sie zwingt die Vortragenden, die Grundprobleme ihrer Fächer in einer Stunde darzustellen. Mit einer leicht erkennbaren Ausnahme haben die zwölf meist jüngeren Tübinger Professoren diese Aufgabe so gut gemeistert, daß man sagen kann: ein besseres Kompendium des Rechtes gibt es nicht. Wer sich auf ein Examen vorbereiten oder in kurzer Zeit auf den neuesten Stand der dogmatischen Diskussion bringen möchte, der greife zu diesem Buch. Anfängerwissen wird freilich nicht geboten, aber eine durchweg spannende Durchdringung der Probleme. Trotzdem sollten sich auch Anfänger an der Lektüre versuchen. Sie müssen sich natürlich auf das Diskussionsniveau der Autoren bringen. Aber wenn sie das Gefühl haben, sie könnten mitreden, dann können sie ins Examen steigen.

Den Rezensenten haben drei der Autoren besonders beeindruckt: der Europarechtler Nettesheim, der daran erinnert, daß man bei genauem Zusehen einige Mühe hat, den "Europäischen Staatenverbund" von einem banalen Bundesstaat zu unterscheiden, der Zivilrechtler Westermann, der das neue Schuldrecht meisterlich entzaubert, und der Steuerrechtler Ferdinand Kirchhof, der das Steuerrecht vereinfacht, ohne es zu verfälschen. Westermann war auch Mitglied der Sachverständigenkommission, die die Schuldrechtsreform mit vorbereitet hat. Er berichtet, "daß das (Bundesjustiz-)Ministerium am Beginn unserer Arbeit erklärte, es werde sich an unseren Diskussionen beteiligen, aber nicht mitstimmen, und es werde die hier mit Mehrheit akzeptierten Lösungen übernehmen - was denn auch tatsächlich geschehen ist". Eine wirklich bemerkenswerte Unterbrechung der demokratischen Legitimationskette vom Volk zum Gesetzgeber. Alle Staatsgewalt geht eben doch nicht vom Volke aus.

Wer unter "Wandel der Rechtsordnung" so etwas wie eine Änderung der Strukturen des Rechtssystems versteht, muß zu diesem Buch freilich zusätzliche Überlegungen anstellen. "Rechtsordnung" meint das geltende, positive, jederzeit änderbare Recht, und "Wandel" ist nichts als Gesetzesänderung. Die Gründe werden kaum hinterfragt. "Altersschwäche" scheint Modernisierung hinreichend zu begründen. Europäische Einigung, Stufenbau der Rechtsordnung, Positivität, also jederzeitige Änderbarkeit der Verfassung, Verbraucherschutz, Lenkung durch Steuern, das alles wird vorausgesetzt und akzeptiert. Die Probleme, die vorgestellt werden, sind durch Rechtsänderungen entstanden, also auch durch Rechtsänderungen zu lösen. "Reine Rechtslehre", könnte man sagen, wäre der Begriff nicht anderweitig besetzt. Deshalb sagt man besser: vollkommene Autopoiesis des Rechtes. Aber was wäre geschehen, wenn die Autoren über das Recht hinaus geschaut hätten? Dann wäre diese Schrift nicht erschienen, und das wäre schade gewesen.

GERD ROELLECKE

Burkhard Heß (Hrsg.): "Wandel der Rechtsordnung". Ringvorlesung der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen im WS 2001/2002. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2003. X, 239 S., br., 59,- [Euro].

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Der vorliegende Band dokumentiert den Informationen von Rezensent Gerd Roellecke zufolge eine Tübinger Ringvorlesung, als deren Ziel er einen Überblick über die jüngsten Diskussionen innerhalb der Rechtswissenschaft beschreibt. Anhand der Beiträge diagnostiziert der Rezensent, dass hierzulande besonders die Rechtsdogmatik von einer Unruhe befallen ist, die Roellecke vornehmlich "von Europa" ausgehen sieht. Anhand der Diskussion verschiedener Beiträge skizziert er den Einfluss, den die europäische Gesetzgebung auf Grundlagen deutscher Rechtsstandpunkte zu nehmen beginnt. Neben dem "europäischen Druck" nimmt der Rezensent außerdem in den verschiedenen Bereichen der Rechtssprechung ein "allerdings reichlich diffuses Modernisierungsbestreben" wahr. Zum positiven Gesamtbild des Bandes trägt auch die übersichtliche Strukturierung der Vorlesungsreihe bei, die der Rezensent bis in die Form der einzelnen Vorträge verfolgen kann.

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