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Der Briefwechsel zwischen Rudolf Smend (1882-1975) und Carl Schmitt (1888-1985) ist ein zentrales Dokument der Geschichte des öffentlichen Rechts. Beide waren wichtige Autoren im »Richtungsstreit« der Weimarer Staatsrechtslehre. Im bunten Strauß publizierter Korrespondenzen Carl Schmitts ist er der längste und wichtigste Juristenbriefwechsel mit einem wenig älteren, kongenialen Kollegen. Niemanden achtete Schmitt fachlich so wie Smend. Von Smend wurden bisher noch keinerlei Korrespondenzen publiziert. Erstmals wird er deshalb hier als Person sichtbar.
Smend unterstützt Schmitts frühe
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Produktbeschreibung
Der Briefwechsel zwischen Rudolf Smend (1882-1975) und Carl Schmitt (1888-1985) ist ein zentrales Dokument der Geschichte des öffentlichen Rechts. Beide waren wichtige Autoren im »Richtungsstreit« der Weimarer Staatsrechtslehre. Im bunten Strauß publizierter Korrespondenzen Carl Schmitts ist er der längste und wichtigste Juristenbriefwechsel mit einem wenig älteren, kongenialen Kollegen. Niemanden achtete Schmitt fachlich so wie Smend. Von Smend wurden bisher noch keinerlei Korrespondenzen publiziert. Erstmals wird er deshalb hier als Person sichtbar.

Smend unterstützt Schmitts frühe Berufungen nach Greifswald und Bonn. Einige Jahre sind die Familien einander freundschaftlich verbunden. Bis 1929 ist die Korrepondenz besonders dicht. Ausführlich und offen äußern sich beide über die Fakultätsfragen, Akteure und Konstellationen des Richtungsstreites. Nach 1930 und besonders 1933 trennen sich die privaten und die politischen Wege, doch die Korrespondenz dauert an. 1938 widmet Schmitt sein Leviathan-Buch Smend als dem »besten Weggenossen auf der gefahrenvollen Straße des öffentlichen Rechts«. Auch aus den Kriegsjahren sind bedeutende Briefe erhalten, in denen beide einander ihre Wertschätzung versichern, auf den »Richtungsstreit« zurückblicken und sich politisch positionieren. Nach 1945 wirken beide von ihren gegensätzlichen Positionen aus erneut stark auf die deutsche Staatsrechtslehre ein. Zu einer persönlichen Begegnung kommt es nicht mehr. Smend hält aber den Kontakt, schon um Schmitts weitere Entwicklung und Haltung zu beobachten. War die Korrespondenz zunächst sehr direkt und persönlich, so wechseln die späten Briefe den Ton; sie werden förmlich und bleiben doch unterströmig spannend. Von den Verfassungsfragen und Fakultätsfronten der Bundesrepublik ist nicht mehr die Rede. In spitzen Andeutungen sprechen Smend und Schmitt aber von ihren gegenstrebigen Erfahrungen »auf der gefahrenvollen Straße des öffentlichen Rechts«. 1961 bricht Schmitt den Kontakt bewusst ab. Der Briefwechsel erörtert die Streitfragen und Wegscheiden der deutschen Staatsrechtslehre im Brennglas des Verhältnisses zweier ihrer wichtigsten Akteure.

Die Edition wird durch zahlreiche Materialien ergänzt. Tagebuchnotizen verdeutlichen das Bild von den Weimarer Beziehungen. Erstmals werden einige Dissertationsgutachten Schmitts aus der Bonner und Berliner Lehrtätigkeit veröffentlicht. Darüber hinaus enthält der Band weitere Gutachten, drei an entlegenen Orten erschienene Artikel Schmitts sowie dreizehn kleine, nicht in den Staatsrechtlichen Abhandlungen enthaltene Artikel Smends mit grundsätzlichen Stellungnahmen und Würdigungen der Mitstreiter im »Richtungsstreit«. Ein umfangreicher Bildteil ergänzt das polyperspektivische Gesamtbild. Carl Schmitts Stellung in den Weimarer Fakultätsfragen wird plastischer, und Rudolf Smend ist als »Weggenosse« - und Gegenspieler - »auf der gefahrenvollen Straße des öffentlichen Rechts« neu zu entdecken.
Autorenporträt
Reinhard Mehring, Erstes und Zweites Staatsexamen, 1988 Promotion; 1991 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg; 1993 Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Philosophie der Humboldt-Universität Berlin, dort 2000 Habilitation; Tätigkeit als Privatdozent, Schuldienst; seit 2007 Professor für Politikwissenschaft und ihre Didaktik an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.
Rezensionen
»Die Ausgabe dieses für das deutsche Staatsrecht bedeutenden, den endlichen Wert der behutsamen Vorsicht gegenüber dem rücksichtslosen Einsatz erweisenden Briefwechsels wird durch eine Reihe kleinerer Dokumente und 20 Abbildungen bereichert und durch ein kurzes Literaturverzeichnis und ein Personenverzeichnis von Karl Adam bis Ernst Zitelmann abgerundet.« Prof. Dr. Gerhard Köbler, in: Zeitschrift integrativer europäischer Rechtsgeschichte, Bd. 2/2012, Nr. 73

»Die Ausgabe ist vorzüglich ediert. Reinhard Mehring ergänzt die Briefe behutsam, ohne sie zu überfrachten, und gleicht sie mit Schmitts Tagebuchnotizen ab.« Prof. Dr. Christoph Möllers, in: Zeitschrift für Ideengeschichte, 3/2011

»Die von dem Schmitt-Forscher Reinhard Mehring herausgegebene Korrespondenz darf wissenschaftsgeschichtlich das größte Interesse aller bisheriger Briefeditionen aus dem Nachlass Carl Schmitts beanspruchen.« Prof. Dr. Dirk Blasius, in: Historische Zeitschrift, Band 296, 3/2011
»[...] Die Ausgabe ist vorzüglich ediert. Reinhard Mehring ergänzt die Briefe behutsam, ohne sie zu überfrachten, und gleicht sie mit Schmitts Tagebuchnotizen ab. [...]« Prof. Dr. Christoph Möllers, in: Zeitschrift für Ideengeschichte, Heft 3/2011 »Die von dem Schmitt-Forscher Reinhard Mehring herausgegebene Korrespondenz darf wissenschaftsgeschichtlich das größte Interesse aller bisheriger Briefeditionen aus dem Nachlass Carl Schmitts beanspruchen.« Dirk Blasius, in: Historische Zeitschrift, 3/2011 »Die Edition der Briefe durch Reinhard Mehring ist musterhaft. Alle irgend schwierigen Zitate oder Insider-Chiffren werden erklärt, ein reicher Anhang >Materialien< ist beigefügt, es gibt Fotos der Akteure, darunter ein historisch besonders sprechendes von der Staatsrechtslehrertagung 1926, auf welcher sich der berühmte >Richtungs- und Meinungsstreit< erstmals voll zwischen Erich Kaufmann und Hans Nawiasky entfaltete. Da sitzen sie, 39 würdige Herren, die versammelte Kompetenz des Staatsrechts der Weimarer Republik, übrigens ohne Carl Schmitt, und ahnen noch nichts von der Welle des Unheils, die auf sie zurollt.« Michael Stolleis, in: DIE ZEIT, Nr. 45, 4.11.2010