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Unternehmen des Finanzsektors unterliegen zwei detaillierten Regelungsregimen zur Unternehmensführung - einem gesellschaftsrechtlichen und einem aufsichtsrechtlichen -, deren Vorgaben zueinander im Widerspruch stehen können. Zusätzliche Brisanz hat diese Entwicklung dadurch erfahren, dass die EU in ihrem Bestreben nach einer möglichst effektiven Harmonisierung mittlerweile verstärkt auf das Instrument der Verordnung zurückgreift. Diese Arbeit nimmt vier EU-Verordnungen in den Blick, die besondere aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Corporate Governance von Ratingagenturen,…mehr

Produktbeschreibung
Unternehmen des Finanzsektors unterliegen zwei detaillierten Regelungsregimen zur Unternehmensführung - einem gesellschaftsrechtlichen und einem aufsichtsrechtlichen -, deren Vorgaben zueinander im Widerspruch stehen können. Zusätzliche Brisanz hat diese Entwicklung dadurch erfahren, dass die EU in ihrem Bestreben nach einer möglichst effektiven Harmonisierung mittlerweile verstärkt auf das Instrument der Verordnung zurückgreift. Diese Arbeit nimmt vier EU-Verordnungen in den Blick, die besondere aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Corporate Governance von Ratingagenturen, Referenzwert-Administratoren, zentralen Gegenparteien und Zentralverwahrern statuieren. Ihr Hauptanliegen besteht darin, Konflikte zwischen diesen unionsrechtlichen Vorgaben und dem deutschen Gesellschaftsrecht systematisierend herauszuarbeiten. Zentrales Ergebnis der Arbeit ist, dass es im Anwendungsbereich der untersuchten Verordnungen zur Herausbildung eines »Sondergesellschaftsrechts im Finanzsektor« kommt.
Autorenporträt
Thomas Thies studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Die Erste Juristische Prüfung legte er im Jahr 2013 ab. Zwischen 2013 und 2015 absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Mainz. Nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Kanzlei Noerr sowie am Lehrstuhl von Prof. Dr. Mülbert in Mainz und begann mit seiner Promotion. Von September 2018 bis Juni 2019 absolvierte Thomas Thies ein Master-Studium (LL.M.) an der University of Chicago. Seit Januar 2020 arbeitet er als Rechtsanwalt im Aktien- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Noerr.