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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat im Juli 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeiter eine Meldestelle mit Meldebeauftragten einzuführen, sodass Hinweise rechtssicher gemeldet werden können.Damit Sie bei dieser Aufgabe nicht allein dastehen, haben wir dieses Produkt zur einfachen Selbstschulung von Meldebeauftragten entwickelt. Sparen Sie Geld und Arbeitszeit, die normalerweise in aufwendige Schulungen durch externe Dienstleister fließen würde.Das Produkt bietet alles nötige Material zur Durchführung einer Selbstschulung der Mitarbeiter, zum Erwerb der in § 15...
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat im Juli 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeiter eine Meldestelle mit Meldebeauftragten einzuführen, sodass Hinweise rechtssicher gemeldet werden können.Damit Sie bei dieser Aufgabe nicht allein dastehen, haben wir dieses Produkt zur einfachen Selbstschulung von Meldebeauftragten entwickelt. Sparen Sie Geld und Arbeitszeit, die normalerweise in aufwendige Schulungen durch externe Dienstleister fließen würde.Das Produkt bietet alles nötige Material zur Durchführung einer Selbstschulung der Mitarbeiter, zum Erwerb der in § 15. Abs. 2 HinSchG geforderten Fachkenntnis.Durch das qualifizierte Schulungsmaterial sind Sie rechtlich abgesichert und vermeiden Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.Ihre Vorteile: Vermittlung der Fachkenntnis an die betroffenen Personen einfach und durch das Unternehmen selbst. Enorme Kostenersparnis durch Verzicht auf externe Schulungen. Aufbereitete Schulungsunterlagen zu allen relevanten und rechtlichen geforderten Inhalten inkl. Merkblätter Verständnistests für den Nachweis der Fachkunde - qualifiziert und rechtssicher.
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