§ 31 BGB bei Doppelmandatschaft (eBook, PDF)

Die Haftung der abordnenden Gesellschaft für Pflichtverletzung ihres abgeordneten Organwalters

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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Haftung der abordnenden Gesellschaft für Pflichtverletzungen ihres abgeordneten Organwalters in der aufnehmenden Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die Zurechnungsnorm § 31 BGB. Untersucht wird in einem ersten Schritt, ob sich eine Haftung gemäß § 31 BGB auch mit Haftungsnormen, die nicht (auch) an die abordnende Gesellschaft adressiert sind - namentlich die aktienrechtlichen Binnenhaftungsnormen §§ 93, 116 AktG - konstruieren lässt. Das ist zu verneinen, da § 31 BGB stets eine Pflichtenstellung der Gesellschaft voraussetzt. In einem zweiten ...

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