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Zwangsverwaltung

Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerungsgestz (§§ 146-161) und Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV)

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Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Immobiliarzwangsvollstreckung und gesetzlich in den §§ 146 - 161 ZVG geregelt. Tätig wird in diesen Fällen ein Zwangsverwalter, dessen Rechte und Pflichten in der Zwangsverwalterverordnung eingehend geregelt sind. In wirtschaftlich schwieriger Lage nehmen Zwangsverwaltungen zu und eröffnen neue Berufsfelder.Nachdem die Vorauflage ganz im Zeichen der neuen, am 1.1.2004 in Kraft getretenen Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) stand, verarbeitet die 4. Auflage drei Jahre praktische Erfahrung mit dem neuen Recht. Jüngste Rechtsprechung und eine lebhafte Di...