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Zusatzversorgung nach dem Punktemodell für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

Zusatzversorgung nach dem Punktemodell für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

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Der bewährte Leitfaden erläutert in knapper und übersichtlicher Form das System der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und gibt Antworten auf die wichtigen Grundfragen des Zusatzversorgungsrechts, das eine grundlegende Reform erfahren hat. Die Grundlage der Zusatzversorgung bilden nun die beiden im Volltext abgedruckten Tarifverträge über die Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV/ATV-K), mit denen das Gesamtversorgungsprinzip durch das sog. Punktemodell abgelöst wurde und deren Regelungen grundsätzlich dem Satzungsrecht der Zusatzversorgungseinrichtungen entsprechen.