Johannes Schwartz
Broschiertes Buch

»Weibliche Angelegenheiten«

Handlungsräume von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und Neubrandenburg

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Im KZ Ravensbrück, dem größten NS-Frauenkonzentrationslager auf deutschem Gebiet, sollte die Oberaufseherin gemäß Dienstvorschrift dem Schutzhaftlagerführer »in allen weiblichen Angelegenheiten beratend zur Seite« stehen. Dabei war den KZ-Aufseherinnen »jede Misshandlung« von weiblichen KZ-Gefangenen offiziell verboten. Dennoch gehörte Gewalt zu ihrer alltäglichen Praxis.Johannes Schwartz untersucht die verschiedenen Formen der Gewalt von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und dem Außenlager Neubrandenburg in ihren Wechselwirkungen und Verbindungslinien: von psychisch und »sanft« ...