
Vorstudien zu Vorsatz und Irrtum im Völkerstrafrecht
Versuch einer Elementarlehre für eine übernationale Vorsatzdogmatik
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Criminal law is no longer the exclusive domain of national legislatures. International criminal law has established itself as a new field of law, and national penal legislation has become the object of European regulation. The science of criminal law, traditionally accustomed to think within the boundaries of national law, is now faced with new tasks of analysis and systematization. Since the use of national legal concepts will create confusion in the emerging international legal discourse, an attempt is made here to grasp the notions of criminal intent and mistake in a set of neutral analytical instruments as a precondition for a transnational doctrine of mens rea and the necessary comparative work. This includes an appraisal of the impact of analytical philosophy and cognitive psychology on criminal law doctrine.
Strafrecht ist nicht mehr die ausschließliche Angelegenheit nationaler Gesetzgebung. Völkerstrafrecht hat sich als neues Rechtsgebiet etabliert; die Europäisierung hat auch das Strafrecht erreicht. Die bislang in den Grenzen des jeweiligen nationalen Rechts zu denken gewohnte Strafrechtswissenschaft steht nun vor neuen Aufgaben der Analyse und Systematisierung, die zuerst die methodischen Bedingungen der Rechtsvergleichung betreffen.
Übernationales Strafrecht ist Gegenstand eines übernationalen wissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskurses, in dem inkompatible nationale Begriffe nur zu babylonischer Sprachverwirrung führen. Nötig ist daher eine autonome, nicht von den heimischen Sehgewohnheiten vorgeformte Perspektive auf die Strukturen strafrechtlicher Regelung. Für Vorsatz und Irrtum wird hier versucht, die Elemente subjektiver Zurechnung in einem möglichst neutralen analytischen Instrumentarium zu erfassen als Vorbedingung einer völkerstrafrechtlichen Vorsatzdogmatik und der dafür unabdingbaren Rechtsvergleichung. Zu klären ist dabei auch der Beitrag der analytischen Philosophie und kognitiven Psychologie zur strafrechtlichen Begriffsbildung.
Übernationales Strafrecht ist Gegenstand eines übernationalen wissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskurses, in dem inkompatible nationale Begriffe nur zu babylonischer Sprachverwirrung führen. Nötig ist daher eine autonome, nicht von den heimischen Sehgewohnheiten vorgeformte Perspektive auf die Strukturen strafrechtlicher Regelung. Für Vorsatz und Irrtum wird hier versucht, die Elemente subjektiver Zurechnung in einem möglichst neutralen analytischen Instrumentarium zu erfassen als Vorbedingung einer völkerstrafrechtlichen Vorsatzdogmatik und der dafür unabdingbaren Rechtsvergleichung. Zu klären ist dabei auch der Beitrag der analytischen Philosophie und kognitiven Psychologie zur strafrechtlichen Begriffsbildung.