Seit der Einführung der Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 stehen alle heimischenwildlebenden Vogelarten auf dem Gebiet der Europäischen Union unter Schutz.Um Fortschritte und Erfolge, aber auch Defizite bei der Umsetzung der Vogelschutzrichtliniefeststellen zu können, wurden die Vorgaben für die Berichtspflicht nachArt. 12 der Vogelschutzrichtlinie im Jahr 2011 von der Europäischen Kommissionüberarbeitet. Erstmals waren daher mit dem Bericht 2013 nach Art. 12 der VogelschutzrichtlinieInformationen zum Netz der Europäischen Vogelschutzgebiete und Datenzur Bestandssituation der Vogelwelt...