
Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen - VwVG NRW 2025
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Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) regelt die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten in NRW. Es bestimmt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vollstreckungsmaßnahmen wie Zwangsgeld, Ersatzvornahme und unmittelbaren Zwang. Zudem enthält das Gesetz Vorschriften zur Pfändung von Vermögenswerten und zur Erzwingung von Handlungen oder Unterlassungen. Ziel des VwVG NRW ist es, die effektive Durchsetzung behördlicher Anordnungen sicherzustellen und dabei rechtsstaatliche Grundsätze zu wahren.