Versammlungsrecht

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Die Versammlungsgesetze des Bundes und der Länder

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Zum WerkDas Versammlungsrecht regelt die Durchführung und das Verbot von öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen, von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen einschließlich Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen das Uniformverbot und das Verbot politischer Kennzeichen.Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes weggefallen. Die Länder dürfen eigene Versammlungsgesetze erlassen. Solange und soweit ein Land hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, gilt das Versammlungsgesetz des Bundes fort.Bislang haben die Länder Bayern, Nieder...