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Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen

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Nur der informierte Kunde ist ein mündiger Kunde. Die insbesondere vom europäischen Gesetzgeber daraus gezogene Konsequenz, die Beziehung zwischen Bankkunde und Kreditinstitut mit immer neuen Informationspflichten zu überfrachten, schafft kaum den mündigen Verbraucher. Vielen Anlegern mangelt es am notwendigen Grundwissen in Finanzfragen, was so manchen Berater dazu verführt, besonders provisionsträchtige Produkte ins Depot zu platzieren. Um so größer ist am Ende die Enttäuschung, wenn sich Versprechungen der Finanzberater als Luftblasen herausstellen. Im Ergebnis wird nicht nur der g...