Verbandssanktionengesetz für Steuerberater

Verbandssanktionengesetz für Steuerberater

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Mit dem Verbandssanktionengesetz (VerSanG) will der Gesetzgeber dies ändern. Es gilt "für Verbände, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist" und soll Verfolgungsbehörden und Gerichten ein einerseits schärferes, andererseits flexibleres Sanktionsinstrumentarium an die Hand geben. So soll u. a. Bemessungskriterium der Sanktionen die Größe des Unternehmens sein, aus dem heraus die Straftat begangen worden ist. Aber auch Präventivanreize sollen gesetzt und Compliance-Maßnahmen gefördert werden; so enthält § 17 Abs. M1 VerSanG einen Katalog der Maßnahmen,...