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Unfallverhütungsvorschrift Kassen
Dirk EßerJens Guschmann
Broschiertes Buch

Unfallverhütungsvorschrift Kassen

Kommentar mit ergänzenden Texten und Materialien

Herausgegeben: Küppers, Bernd
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Unfallversicherungsträger haben das Recht, sogenannte autonome Rechtsnormen in Form von Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) zu erlassen. Generell dienen Unfallverhütungsvorschriften dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter. Die maßgebende Zielsetzung der UVV Kassen wird in § 7 formuliert. Danach sind zum Schutz der Beschäftigten die Banknoten so zu sichern, dass der Anreiz zu Überfällen nachhaltig verringert wird. UVV Kassen versuchen daher, über eine Sicherung des Geldes den Anreiz zu Überfällen nachhaltig abzubauen und damit indirekt den Schutz aller Beschäftigte...