Unabhängige Monitoring-Studie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Land Sachsen-Anhalt

Unabhängige Monitoring-Studie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Land Sachsen-Anhalt

Gemäß den Kriterien des Vergabeverfahrens "Monitoring-Studie im Sinne der Istanbul-Konvention, Art. 11 IK, in Sachsen-Anhalt / Bedarfsanalyse" des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

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Die Istanbul-Konvention ¿ Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ¿ verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, den Rechtsanspruch von betroffenen Mädchen und Frauen auf niedrigschwellige, spezialisierte und barrierefreie Unterstützung umzusetzen (Art. 22¿26 IK). Die Bereitstellungsstrukturen müssen finanziell abgesichert sein (Art. 8 IK). Zudem verpflichtet die Istanbul-Konvention die unterzeichnenden Länder dazu, die Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt zu beheben (Art. 13-16 IK). In Deutschland werden die Unters...