Umsetzung der REACH-Verordnung in einem mittelständischen Unternehmen

Umsetzung der REACH-Verordnung in einem mittelständischen Unternehmen

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Nach der neuen europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Beurteilung, Zulassung und Beschränkung von Chemischen Stoffen (REACH) (EG) 1907/2006 gilt für Neu- und Altstoffe der Grundsatz "no data - no market". Hersteller und Importeure müssen Stoffe die in Mengen größer 1 Tonne hergestellt oder importiert werden registrieren und die Verwendungen entlang der Lieferkette angeben. Wird ein Stoff bzw. die Verwendung nicht registriert, so ist die Herstellung oder Verwendung untersagt. Dies kann zu einem Verlust von Stoffen und demzufolge von Produkten führen. Um REACH umsetzen zu kÃ...