
Tabelle, Einkommensteuer 2026
Einkommensteuer mit Kinder- und Bedarfsfreibetragsoption
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Erscheint vorauss. 12. Januar 2026
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Für die schnelle Einkommensteuer-Ermittlung 2026! Mithilfe der Einkommensteuertabelle 2026 lesen Sie schnell die zutreffende Einkommen- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2026 ab. Ebenfalls dargestellt ist die Auswirkung des Kindergelds und des Kinderbedarfsfreibetrags. Steuertarif 2026: Neuer amtlicher Programmablauflaufplan - gültig ab 1.1.2026! Die inhaltlichen Schwerpunkte * Neuer Einkommensteuertarif gültig ab dem 1.1.2026 * Neuer amtlicher Programmablauf zur manuellen Abrechnung ab 1.1.2026 * Praxisorientierte Erläuterungen * Aktuelle Gesetzgebung, Rechts...
Für die schnelle Einkommensteuer-Ermittlung 2026! Mithilfe der Einkommensteuertabelle 2026 lesen Sie schnell die zutreffende Einkommen- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2026 ab. Ebenfalls dargestellt ist die Auswirkung des Kindergelds und des Kinderbedarfsfreibetrags. Steuertarif 2026: Neuer amtlicher Programmablauflaufplan - gültig ab 1.1.2026! Die inhaltlichen Schwerpunkte * Neuer Einkommensteuertarif gültig ab dem 1.1.2026 * Neuer amtlicher Programmablauf zur manuellen Abrechnung ab 1.1.2026 * Praxisorientierte Erläuterungen * Aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Erlasse * Inklusive Zugang zum umfassenden Online-Portal Das ist neu Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG v. 23.12.2024) mit Änderungen zum 1.1.2026 * Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 12.348 EUR * Anhebung des Kinderfreibetrags auf 3.414 EUR jeweils für jeden Elternteil * Anhebung des Kindergeldes auf 259 EUR * Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 40.700 EUR für Zusammenveranlagte Steueränderungsgesetz 2025 * Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 0,38 EUR ab dem ersten Kilometer * Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie * Anhebung des Übungsleiterfreibetrags auf 3 300 EUR und der Ehrenamtspauschale auf 960 EUR Aktivrentengesetz * Steuerfreibetrag i.H.v. 2.000 EUR/monatlich bei Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung bei Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (sog. Aktivrente)