
Strafrechtsentschädigung StrEG
Zum Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) mit Erläuterungen der Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen nach dem OWiG und für Freiheitsentzug nach der EMRK
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Ob es nun um den Freispruch eines Angeklagten im Strafprozess, um ein Fehlurteil oder um die Einstellung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nach einer Ermessensvorschrift geht – immer stellt sich in solchen und in ähnlichen Fällen die meist schwer zu beantwortende Frage, ob oder wie ein Betroffener vom Staat für die erlittene Strafverfolgung zu entschädigen ist. Wann besteht ein Anspruch auf Wiedergutmachung für Untersuchungshaft oder Sicherstellung, für Beschlagnahme oder Arrest, für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis oder für ein vorläufiges Berufsverbot? Wie ...
Ob es nun um den Freispruch eines Angeklagten im Strafprozess, um ein Fehlurteil oder um die Einstellung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nach einer Ermessensvorschrift geht – immer stellt sich in solchen und in ähnlichen Fällen die meist schwer zu beantwortende Frage, ob oder wie ein Betroffener vom Staat für die erlittene Strafverfolgung zu entschädigen ist. Wann besteht ein Anspruch auf Wiedergutmachung für Untersuchungshaft oder Sicherstellung, für Beschlagnahme oder Arrest, für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis oder für ein vorläufiges Berufsverbot? Wie hoch muss die Entschädigung ausfallen? Unter welchen Voraussetzungen ist der Anspruch ausgeschlossen?
Der vorliegende Kommentar erläutert umfassend und aktuell, verständlich und praxisgerecht die komplizierten rechtlichen Voraussetzungen der Strafrechtsentschädigung auf dem Stand der neuesten Rechtsprechung. Das Werk behandelt u.a.:
- Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
- Die Ansprüche nach Artikel 5 Absatz 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) und nach Art. 9 Absatz 5 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR)
- Die Entschädigung im Bußgeldverfahren nach § 110 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Der 'Heymanns-Taschenkommentar' zum StrEG ist ein unentbehrliches Arbeitsmittel für Strafverteidiger, Richter, Staatsanwälte und Beamte oder Angestellte der Justiz- und Ordnungsverwaltung.
Der vorliegende Kommentar erläutert umfassend und aktuell, verständlich und praxisgerecht die komplizierten rechtlichen Voraussetzungen der Strafrechtsentschädigung auf dem Stand der neuesten Rechtsprechung. Das Werk behandelt u.a.:
- Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
- Die Ansprüche nach Artikel 5 Absatz 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) und nach Art. 9 Absatz 5 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR)
- Die Entschädigung im Bußgeldverfahren nach § 110 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Der 'Heymanns-Taschenkommentar' zum StrEG ist ein unentbehrliches Arbeitsmittel für Strafverteidiger, Richter, Staatsanwälte und Beamte oder Angestellte der Justiz- und Ordnungsverwaltung.