
Staat - Verfassung - Verwaltung
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Friedrich Koja ist einer der großen österreichischen Wissenschafter auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.Aus Anlaß seines 65. Geburtstages wird ihm von in- und ausländischen Freunden und Kollegen aus Wissenschaft und Staatspraxis diese Festschrift dargebracht. Sie ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung für einen bedeutenden Wissenschafter, sie spiegelt thematisch auch die Breite des Schaffens des Jubilars wider.Von der 'Allgemeinen Rechts- und Staatslehre' über verfassungsrechtliche Aspekte des Bundesstaates spannt sich der Bogen bis hin zu Grundproblemen des Verwaltungsrechts.D...
Friedrich Koja ist einer der großen österreichischen Wissenschafter auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
Aus Anlaß seines 65. Geburtstages wird ihm von in- und ausländischen Freunden und Kollegen aus Wissenschaft und Staatspraxis diese Festschrift dargebracht. Sie ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung für einen bedeutenden Wissenschafter, sie spiegelt thematisch auch die Breite des Schaffens des Jubilars wider.
Von der 'Allgemeinen Rechts- und Staatslehre' über verfassungsrechtliche Aspekte des Bundesstaates spannt sich der Bogen bis hin zu Grundproblemen des Verwaltungsrechts.
Die Autoren geben mit Ihren Beiträgen zugleich auch beredtes Zeugnis vom großen Einfluß des Jubilars auf Rechtsprechung und Forschung der letzten Jahrzehnte.
Inhaltsverzeichnis:
Allgemeine Rechts- und Staatslehre: Rainer Arnold, Die europäischen Verfassungsgerichte und ihre Integrationskonzepte in vergleichender Sicht; Antonio Angelo Cervati, Formen und Grenzen der Verfassungsänderung in Italien; Wolfgang Mantl, Österreich und Schweiz: Wandlungen einer Nachbarschaftsbeziehung; Peter Pernthaler, Die Globalisierung als Herausforderung an eine moderne Staatslehre; Pawel Sarnecki, Der österreichische Bundespräsident und der Präsident der Republik Polen; Heinz Schäffer Verfassungsgericht und Gesetzgebung; Gerald Stourzh, Menschenrechte und Genozid; Rudolf Thienel, Der Rechtsbegriff der Reinen Rechtslehre - Eine Standortbestimmung; Martin Usteri, Der Einfluß psychischer Grundkräfte auf die Staatsverfassung.- Bundesstaat und Verfassungsrecht: Ludwig Adamovich, Über das bundesstaatliche Prinzip; Walter Berka, Das allgemeine Gesetz als Schranke der grundrechlichen Freiheit; Clemens Jabloner, Die Gerichtsbarkeit im Bundesstaat; Hans R. Klecatsky, Gnadenerweise im Rechts- und Volksstaat; Karl Korinek, Für eine umfassende Reform der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts; Heinz Mayer, Die 'Verhinderung' des Bundespräsidenten; Siegbert Morscher, Zusammenarbeit zwischen Volksanwaltschaften; Heinrich Neisser, Bundesstaat und Verfassungsrecht; Richard Novak, Bundesstaatliche Rücksichtnahme; Theo Öhlinger, Der Verfassungsschutz ethnischer Gruppen in Österreich; Hans Georg Ruppe, Gleichartige Abgaben - Überlegungen zu § 8 Abs. 3 F-VG 1948; Heinz Peter Rill, Was ist eine 'Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union'?; Heinz Schäffer, Verfassungsgerichtshof und Bundesgesetzgebung; Helmut Schreiner, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der aktuellen verfassungspolitischen Diskussion; Harald Stolzlechner, Bundesstaat und Bundesforste; Andrzej Wasilewski, Wirtschaftsfreiheit als Grundrecht; Karl Weber, Abfallbegriff und Abfallkompetenz; Gerhart Wielinger, Zur Befindlichkeit des österreichischen Bundesstaates.- Grundprobleme des Verwaltungsrechts: Josef Aichlreiter, Wohin entwickelt sich das Legalitätsprinzip? Eine Köpenickiade der Hoheitsverwaltung?; Józef Filipek, Die deklaratorischen und konstitutiven Verwaltungsakte; Bernd-Christian Funk, Der Verwaltungsbegriff aus juristischer und verwaltungswissenschaftlicher Sicht; Herbert Hofer-Zeni, Aktiver Denkmalschutz in Österreich; Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Der Verzicht auf öffentliche Rechte; Bernhard Raschauer, Unterschrift, Organwalterkompetenz und absolute Nichtigkeit; Udo Steiner, Fragen der Beleihungsdogmatik aus österreichischer und deutscher Sicht; Robert Walter, Die Bindung der Verwaltungsbehörden an rechtskräftige zivilgerichtliche Urteile und an Bescheide im Rahmen des AVG im Vorfragenbereich; Josef Werndl, Zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht
Aus Anlaß seines 65. Geburtstages wird ihm von in- und ausländischen Freunden und Kollegen aus Wissenschaft und Staatspraxis diese Festschrift dargebracht. Sie ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung für einen bedeutenden Wissenschafter, sie spiegelt thematisch auch die Breite des Schaffens des Jubilars wider.
Von der 'Allgemeinen Rechts- und Staatslehre' über verfassungsrechtliche Aspekte des Bundesstaates spannt sich der Bogen bis hin zu Grundproblemen des Verwaltungsrechts.
Die Autoren geben mit Ihren Beiträgen zugleich auch beredtes Zeugnis vom großen Einfluß des Jubilars auf Rechtsprechung und Forschung der letzten Jahrzehnte.
Inhaltsverzeichnis:
Allgemeine Rechts- und Staatslehre: Rainer Arnold, Die europäischen Verfassungsgerichte und ihre Integrationskonzepte in vergleichender Sicht; Antonio Angelo Cervati, Formen und Grenzen der Verfassungsänderung in Italien; Wolfgang Mantl, Österreich und Schweiz: Wandlungen einer Nachbarschaftsbeziehung; Peter Pernthaler, Die Globalisierung als Herausforderung an eine moderne Staatslehre; Pawel Sarnecki, Der österreichische Bundespräsident und der Präsident der Republik Polen; Heinz Schäffer Verfassungsgericht und Gesetzgebung; Gerald Stourzh, Menschenrechte und Genozid; Rudolf Thienel, Der Rechtsbegriff der Reinen Rechtslehre - Eine Standortbestimmung; Martin Usteri, Der Einfluß psychischer Grundkräfte auf die Staatsverfassung.- Bundesstaat und Verfassungsrecht: Ludwig Adamovich, Über das bundesstaatliche Prinzip; Walter Berka, Das allgemeine Gesetz als Schranke der grundrechlichen Freiheit; Clemens Jabloner, Die Gerichtsbarkeit im Bundesstaat; Hans R. Klecatsky, Gnadenerweise im Rechts- und Volksstaat; Karl Korinek, Für eine umfassende Reform der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts; Heinz Mayer, Die 'Verhinderung' des Bundespräsidenten; Siegbert Morscher, Zusammenarbeit zwischen Volksanwaltschaften; Heinrich Neisser, Bundesstaat und Verfassungsrecht; Richard Novak, Bundesstaatliche Rücksichtnahme; Theo Öhlinger, Der Verfassungsschutz ethnischer Gruppen in Österreich; Hans Georg Ruppe, Gleichartige Abgaben - Überlegungen zu § 8 Abs. 3 F-VG 1948; Heinz Peter Rill, Was ist eine 'Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union'?; Heinz Schäffer, Verfassungsgerichtshof und Bundesgesetzgebung; Helmut Schreiner, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der aktuellen verfassungspolitischen Diskussion; Harald Stolzlechner, Bundesstaat und Bundesforste; Andrzej Wasilewski, Wirtschaftsfreiheit als Grundrecht; Karl Weber, Abfallbegriff und Abfallkompetenz; Gerhart Wielinger, Zur Befindlichkeit des österreichischen Bundesstaates.- Grundprobleme des Verwaltungsrechts: Josef Aichlreiter, Wohin entwickelt sich das Legalitätsprinzip? Eine Köpenickiade der Hoheitsverwaltung?; Józef Filipek, Die deklaratorischen und konstitutiven Verwaltungsakte; Bernd-Christian Funk, Der Verwaltungsbegriff aus juristischer und verwaltungswissenschaftlicher Sicht; Herbert Hofer-Zeni, Aktiver Denkmalschutz in Österreich; Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Der Verzicht auf öffentliche Rechte; Bernhard Raschauer, Unterschrift, Organwalterkompetenz und absolute Nichtigkeit; Udo Steiner, Fragen der Beleihungsdogmatik aus österreichischer und deutscher Sicht; Robert Walter, Die Bindung der Verwaltungsbehörden an rechtskräftige zivilgerichtliche Urteile und an Bescheide im Rahmen des AVG im Vorfragenbereich; Josef Werndl, Zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht