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Sozialhilfe (SGB XII) / Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
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Mit der Reform des Sozialrechts kommt die Bundesregierung auch der seit längerem bestehenden Forderung nach einer Weiterentwicklung des Sozialhilferechts (Bundessozialhilfegesetz) nach und ordnet es zusammenfassend als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch ein, das am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird. In das SGB XII wurde zum Beispiel die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einbezogen.
Die übersichtliche Broschüre enthält neben dem aktuellen Gesetzestext des SGB XII auch die neue Regelsatzverordnung. Ein detailliertes Inhaltsverzeichnis nach Paragrafen- und Seitenangaben dient Sozial- und Jugendämtern sowie Job-Centern in Gemeinden, Städten und Landkreisen zur schnellen Orientierung.
Das neue Sozialhilferecht ist im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zu sehen. Dieses wird parallel zum neuen SGB XII in Kraft treten und die Änderungen durch das Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen (Kommunales Optionsgesetz) berücksichtigen.
Die übersichtliche Broschüre enthält neben dem aktuellen Gesetzestext des SGB XII auch die neue Regelsatzverordnung. Ein detailliertes Inhaltsverzeichnis nach Paragrafen- und Seitenangaben dient Sozial- und Jugendämtern sowie Job-Centern in Gemeinden, Städten und Landkreisen zur schnellen Orientierung.
Das neue Sozialhilferecht ist im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zu sehen. Dieses wird parallel zum neuen SGB XII in Kraft treten und die Änderungen durch das Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen (Kommunales Optionsgesetz) berücksichtigen.