
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
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Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)Inhalt:Erster Teil - Allgemeine GrundlagenErster Abschnitt - Auftrag der SchuleZweiter Abschnitt - Geltungsbereich, Rechtsstellung und innere Organisation der SchuleZweiter Teil - Aufbau und Gliederung des SchulwesensErster Abschnitt - SchulstrukturZweiter Abschnitt - Weltanschauliche Gliederung der Grundschule und der HauptschuleDritter Teil - UnterrichtsinhalteVierter Teil - SchulpflichtFünfter Teil - SchulverhältnisErster Abschnitt - AllgemeinesZweiter Abschnitt - LeistungsbewertungDritter Abschnitt - Weitere Vorschri...
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)Inhalt:Erster Teil - Allgemeine GrundlagenErster Abschnitt - Auftrag der SchuleZweiter Abschnitt - Geltungsbereich, Rechtsstellung und innere Organisation der SchuleZweiter Teil - Aufbau und Gliederung des SchulwesensErster Abschnitt - SchulstrukturZweiter Abschnitt - Weltanschauliche Gliederung der Grundschule und der HauptschuleDritter Teil - UnterrichtsinhalteVierter Teil - SchulpflichtFünfter Teil - SchulverhältnisErster Abschnitt - AllgemeinesZweiter Abschnitt - LeistungsbewertungDritter Abschnitt - Weitere Vorschriften über das SchulverhältnisSechster Teil - SchulpersonalSiebter Teil - SchulverfassungErster Abschnitt - AllgemeinesZweiter Abschnitt - Mitwirkung in der SchuleDritter Abschnitt - Mitwirkung beim Schulträger und beim MinisteriumAchter Teil - SchulträgerNeunter Teil - SchulaufsichtZehnter Teil - SchulfinanzierungElfter Teil - Schulen in freier TrägerschaftErster Abschnitt - ErsatzschulenZweiter Abschnitt - ErsatzschulfinanzierungDritter Abschnitt - ErgänzungsschulenVierter Abschnitt - Freie UnterrichtseinrichtungenZwölfter Teil - Datenschutz, Übergangs- und SchlussvorschriftenErster Abschnitt - DatenschutzZweiter Abschnitt - Übergangs- und SchlussvorschriftenZusatz: (Artikel 2 und 3 des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 25. Oktober 2011 (GV. NRW. S. 540))Zusatz: (Artikel 2 des 14. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 2. Juli 2019 (GV. NRW. S. 331))Zusatz: (Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2020 (GV. NRW. S. 358))