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Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung
Ingke Goeckenjan
Buch mit Leinen-Einband

Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung

Eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt. Habilitationsschrift

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Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen - Handlung, Erfolg und Kausalität - zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen habe, das sich im tatbestandlichen Erfolg realisiere. Diese Voraussetzungen sollen gleichermaßen für Fahrlässigkeits- wie für Vorsatzdelikte gelten. Ingke Goeckenjan unterzieht diese mittlerweile herrschende Auffassung im strafrech...