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Rechtshilferecht in Strafsachen, Kommentar
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Die Internationale Rechtshilfe in Strafsachenhat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen: Strafverfolgung über Ländergrenzen hinweg, Inhaftierungen im Ausland, Auslieferungsgesuche (Europäischer Haftbefehl), europäische Ermittlungsverfahren durch OLAF, Eurojust oder Europol. Die Regelungen sind komplex, berühren fremde Rechtsordnungen und sind in unterschiedlichsten Regelungswerken unübersichtlich geregelt. Der neue Nomos Kommentar zur Internationalen Rechtshilfe führt den Nutzer durch ein klares Gliederungssystem zu seiner Problemlösung: ausgehend von den konkreten Lebenssac...
Die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen: Strafverfolgung über Ländergrenzen hinweg, Inhaftierungen im Ausland, Auslieferungsgesuche (Europäischer Haftbefehl), europäische Ermittlungsverfahren durch OLAF, Eurojust oder Europol. Die Regelungen sind komplex, berühren fremde Rechtsordnungen und sind in unterschiedlichsten Regelungswerken unübersichtlich geregelt. Der neue Nomos Kommentar zur Internationalen Rechtshilfe
führt den Nutzer durch ein klares Gliederungssystem zu seiner Problemlösung: ausgehend von den konkreten Lebenssachverhalten der Auslieferung, Vollstreckungshilfe und der sonstigen Rechtshilfe wird der Nutzer zu den einschlägigen Rechtsmaterien hingeführt.
Der Kommentar beantwortet alle Fragen samt den jeweiligen Zuständigkeiten und Rechtsschutzmöglichkeiten.
Aus dem Inhalt :
vollständige Kommentierung des IRG
alle maßgeblichen EG/EU-Rechtsakten, vom Auslieferungsabkommen mit den USA bis zu den Rahmenbeschlüssen der EU (Europäischer Haftbefehl; Einziehung; Sicherstellung)
alle relevanten Regelungen des SDÜ
alle relevanten Europarats-Übereinkommen
Rechtshilferecht für Österreich und die Schweiz (insbesondere: Steuerstrafsachen)
Erläuterungen zu den 18 wichtigsten ausländischen Staaten, von Argentinien bis zu den USA, anhand eines auf die Bedürfnisse der Rechtspraxis ausgerichteten Fragenkatalogs u.a. zu Befugnissen, Betroffenenrechten und Rechtshilfehindernissen.
Dieser innovative Kommentar bleibt damit trotz der sperrigen Materie übersichtlich, vollständig und v.a. fallnah. Also keine abstrakten Abhandlungen, sondern konkretes Anwendungswissen für die Falllösung! Herausgeber und Autoren sind ausgewiesene Experten des internationalen und europäischen Strafrechts und bringen als solche ihre Erfahrungen in den neuen Kommentar ein:
hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen: Strafverfolgung über Ländergrenzen hinweg, Inhaftierungen im Ausland, Auslieferungsgesuche (Europäischer Haftbefehl), europäische Ermittlungsverfahren durch OLAF, Eurojust oder Europol. Die Regelungen sind komplex, berühren fremde Rechtsordnungen und sind in unterschiedlichsten Regelungswerken unübersichtlich geregelt. Der neue Nomos Kommentar zur Internationalen Rechtshilfe
führt den Nutzer durch ein klares Gliederungssystem zu seiner Problemlösung: ausgehend von den konkreten Lebenssachverhalten der Auslieferung, Vollstreckungshilfe und der sonstigen Rechtshilfe wird der Nutzer zu den einschlägigen Rechtsmaterien hingeführt.
Der Kommentar beantwortet alle Fragen samt den jeweiligen Zuständigkeiten und Rechtsschutzmöglichkeiten.
Aus dem Inhalt :
vollständige Kommentierung des IRG
alle maßgeblichen EG/EU-Rechtsakten, vom Auslieferungsabkommen mit den USA bis zu den Rahmenbeschlüssen der EU (Europäischer Haftbefehl; Einziehung; Sicherstellung)
alle relevanten Regelungen des SDÜ
alle relevanten Europarats-Übereinkommen
Rechtshilferecht für Österreich und die Schweiz (insbesondere: Steuerstrafsachen)
Erläuterungen zu den 18 wichtigsten ausländischen Staaten, von Argentinien bis zu den USA, anhand eines auf die Bedürfnisse der Rechtspraxis ausgerichteten Fragenkatalogs u.a. zu Befugnissen, Betroffenenrechten und Rechtshilfehindernissen.
Dieser innovative Kommentar bleibt damit trotz der sperrigen Materie übersichtlich, vollständig und v.a. fallnah. Also keine abstrakten Abhandlungen, sondern konkretes Anwendungswissen für die Falllösung! Herausgeber und Autoren sind ausgewiesene Experten des internationalen und europäischen Strafrechts und bringen als solche ihre Erfahrungen in den neuen Kommentar ein: