Jan Lundberg
Broschiertes Buch

Rechtsetzungsermächtigungen der Exekutive in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union

Art. 80 GG und Art. 290, 291 AEUV im Vergleich

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Magisterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 16 Punkte, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Bundesrepublik ist es grundsätzlich Aufgabe der Legislative, Normen zu setzen. Die Exekutive hat dagegen die Aufgabe, die von der Legislative erlassenen Normen umzusetzen. Dies entspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung, der in der deutschen Rechtsordnung verfassungsrechtlich verankert ist.Da die Europäische Union (noch) keine Staatsqualität besitzt, verfügt sie über keine Gewaltenteilung im klassischen Sinn. In den EU-Verträgen wer...