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Rechtsbeugung - § 339 StGB
Carsten Thiel
Gebundenes Buch

Rechtsbeugung - § 339 StGB

Reformdiskussion und Gesetzgebung seit 1870. Zugleich Diss. 2004

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Infotext:Solange Richter der Gerechtigkeit dienen, solange gibt es auch ungerechte Richter und damit für den Rechtssuchenden das Bedürfnis, den Richtenden für seine Tat zur Rechenschaft zu ziehen.Nach § 339 des Strafgesetzbuches wird deshalb ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter bestraft, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht.Ob die Vorschrift indes tatsächlich eine lange und wechselvolle Geschichte hat, kann nur dann sicher beurteilt werden, wenn man die norm...