Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Stand Mai 2005

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Zum Werk:Prozesskosten- und Beratungshilfe sind für die gerichtliche und anwaltliche Praxis in allen Rechtsgebieten von großer Bedeutung. In einigen Verfahrensarten, z.B. im Familienrecht, wird die Mehrzahl der Rechtsstreitigkeiten über Prozesskostenhilfe geführt. Chancengleichheit bei Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung sind nur über die Prozesskosten- und Beratungshilfe zu erreichen. Ihre Inanspruchnahme zeigt daher unverändert steigende Tendenz, was sich auch in der umfangreichen, dazu veröffentlichten Rechtsprechung niederschlägt.Zur Neuauflage: Das Kostenrechtsmodernisierungsg...