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Private und Bundesverfassungsgericht

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In rechtssozilogischer Perspektive ist über das Verhältnis Bundesverfassungsgericht und Private/Bürger wenig bekannt. Das Feld der Privaten ist durch Bürger/innen und Wirtschaftssubjekte gekennzeichnet, deren Handlungs-rationalität an Einzelinteressen ausgerichtet ist. Diese Interessen sind durch Moral- und Gerechtigkeitsvorstellungen, ökonomische Effizienzüberlegungen oder Schutz vor staatlichen Übergriffen geprägt. Sie bestimmen sowohl die Bereitschaft zur Mobilisierung als auch Befolgung der Gerichtsentscheidung.Ihre Beschwerden erreichen das Verfassungsgericht fast immer im Wege d...