
Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)
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Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)Gesetzestext für Ausbildung, Studium und Praxis.Inhalt:Erster Abschnitt - Aufgaben und allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt - Befugnisse der PolizeiErster Unterabschnitt - Allgemeine Befugnisse, BegriffsbestimmungZweiter Unterabschnitt - DatenverarbeitungErster Titel - DatenerhebungI. Befragung, Auskunftspflicht, allgemeine Regeln der Datenerhebung, VorladungII. Datenerhebung in bestimmten FällenIII. Besondere Mittel der DatenerhebungZweiter Titel - Weiterverarbeitung von personenbezogenen DatenDritter Titel - DatenübermittlungI. Al...
Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)Gesetzestext für Ausbildung, Studium und Praxis.Inhalt:Erster Abschnitt - Aufgaben und allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt - Befugnisse der PolizeiErster Unterabschnitt - Allgemeine Befugnisse, BegriffsbestimmungZweiter Unterabschnitt - DatenverarbeitungErster Titel - DatenerhebungI. Befragung, Auskunftspflicht, allgemeine Regeln der Datenerhebung, VorladungII. Datenerhebung in bestimmten FällenIII. Besondere Mittel der DatenerhebungZweiter Titel - Weiterverarbeitung von personenbezogenen DatenDritter Titel - DatenübermittlungI. Allgemeine Regeln der DatenübermittlungII. Datenübermittlung durch die PolizeiIII. Datenübermittlung an die PolizeiIV. RasterfahndungVierter Titel - Berichtigung, Löschung und Sperrung von DatenFünfter Titel - Sicherung des DatenschutzesDritter Unterabschnitt - Platzverweisung, Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher GewaltVierter Unterabschnitt - GewahrsamFünfter Unterabschnitt - DurchsuchungErster Titel - Durchsuchung von PersonenZweiter Titel - Durchsuchung von SachenDritter Titel - Betreten und Durchsuchung von WohnungenSechster Unterabschnitt - Sicherstellung und VerwahrungDritter Abschnitt - VollzugshilfeVierter Abschnitt - ZwangErster Unterabschnitt - Erzwingung von Handlungen, Duldungen und UnterlassungenZweiter Unterabschnitt - Anwendung unmittelbaren ZwangesFünfter Abschnitt - Entschädigungsansprüche