Pflegesozialrecht

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Das Pflegestärkungsgesetz III ist verabschiedet. Seit dem 1.1.2017 greifen auch zum ersten Mal die neuen Regelungen, die durch das PSG II beschlossen wurden, insbesondere zum erweiterten Pflegebegriff und den neuen Begutachtungsregeln. Ob die vielfältigen Maßnahmen greifen, ist umstritten. In dieser Situation müssen Rechtsanwälte, Pflegeeinrichtungen und Beratungsstellen, Sozialleistungsträger, insbesondere Kranken- und Pflegeversicherung sowie Sozialhilfeträger, Medizinische Dienste und Gutachter, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, private Einrichtungsträger und betroffene Persone...