
Paradigma der verfassungsrechtlichen/ rechtlichen Abwägung bei der Schaffung von AD-Datenbanken
Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 5/2008 vom 12. Februar
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				Die genetisch-forensische Begutachtung präsentierte sich dem Recht mit all der Verführungskraft und Unwiderstehlichkeit, die ein hochgradig zuverlässiges und deterministisches Beweismittel haben kann. Das 20. Jahrhundert kehrte den garantistischen Trend der Strafprozessordnungen um, so waren die weltweit bekannten Ereignisse, die Angst und Schrecken verbreiteten, wie Terrorismus und hochgradig organisierte Kriminalität. Sicherheitsinteressen haben die garantistischen und humanistischen Postulate der Nachkriegsverfassungsbewegungen untergraben. Das Strafverfahren, das oft als angewandtes Ve...
Die genetisch-forensische Begutachtung präsentierte sich dem Recht mit all der Verführungskraft und Unwiderstehlichkeit, die ein hochgradig zuverlässiges und deterministisches Beweismittel haben kann. Das 20. Jahrhundert kehrte den garantistischen Trend der Strafprozessordnungen um, so waren die weltweit bekannten Ereignisse, die Angst und Schrecken verbreiteten, wie Terrorismus und hochgradig organisierte Kriminalität. Sicherheitsinteressen haben die garantistischen und humanistischen Postulate der Nachkriegsverfassungsbewegungen untergraben. Das Strafverfahren, das oft als angewandtes Verfassungsrecht betrachtet wird, hat die Aufgabe, Gerechtigkeit unter strikter Einhaltung der Grundrechte zu verwirklichen, eine oft komplexe Aufgabe, die jedoch immer von den konkreten Interessen der Konfliktparteien geleitet wird und deren Grenze die Würde des Menschen ist.
     
					 
					 
					 
					 
					 
					 
					 
					 
					